Ein falsches Datum und schon hat man Schwierigkeiten. Folgendes Schreiben habe ich an meiner Versicherung verfasst (und das Ganze in meinem Urlaub ...). Sehr geehrte Damen und Herren! Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 03.03.2016 bestätigen Sie, dass das oben aufgeführte Versicherungsverhältnis zum 10.04.2016 endet. Leider ist von Ihrer Seite an die Zulassungsbehörde ein falsches Datum weitergeleitet worden (10.04.2015). Die Zulassungsbehörde hat nun aufgrund falscher Angaben Ihrerseits ein Rechtsverfahren gegen meine Person eingeleitet, da laut Ihrer Daten seit der Erstzulassung meines Fahrzeuges kein Versicherungsschutz bestünde. Es wurde angedroht, dass das betreffende Fahrzeug von Seiten der Vollzugsbehörde (Polizei) binnen 3 Tage stillgelegt wird. Ich ersuche Sie daher, den Sachverhalt umgehend bei der Zulassungsstelle richtig zu stellen! Ferner sind Kosten bezüglich des Bescheides „Außerbetriebssetzung eines Fahrzeuges“ von Seiten der Zulassungsbehörde von 28,45 € entstanden. Ich gehe davon aus, dass die Kostenübernahme von Ihrem Hause erfolgt. Nach Korrektur des Versicherungsverhältnisses besteht noch ein Versicherungsschutz bis 10.04.2016. Bitte teilen Sie mir mit, ob nun eine erneute Kündigung von meiner Seite erforderlich ist. Aufgrund der Dringlichkeit, bitte ich um eine fristgerechte Bearbeitung. Sollte für mich ein weiterer Schaden entstehen, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einzuleiten. Hochachtungsvoll Na ja, mittlerweile alles geregelt. Doch nach einem sonnigen Einkaufsbummel ein Rechtsverfahren per Post zu bekommen, ist wirklich nicht lustig!
Ohje, da bekommt man ja beim lesen schon ein Hitzchen Zum Glück ist das für dich gut ausgegangen. Scheint ja so als wäre es nur ein Schreibfehler gewesen. Fehler sind menschlich nur in deinem Fall sehr ärgerlich, da noch mehr dran hing.
Oh man, den Shock den du beim Erhalt des Schreibens bekommen hast kann ich mir leibhaft vorstellen...
Ja, das war schon ein Schock. Nun ja, da heute jeglicher Schriftverkehr elektronisch abläuft, kann durch einen einzigen Fehler (nämlich nur die eine falsche Jahreszahl) so ein Missgeschick passieren. Ganz davon abgesehen, hätte ich mein Auto am 11. April 2015 gar nicht aus Ingolstadt abholen können.