Nein nicht jede Eintragung hab Felgen und Spurverbreiterung eingetragen und da reicht es völlig aus die Eintragung dabei zu haben...steht bei nächster Gelegenheit Übertrag bzw Eintrag in die Papiere...also kein Problem. Gibt aber auch einige Eintragungen das steht dann unverzüglich...falls es jemand besser weiß kann er mich gerne korrigieren
Ich hab Federn, Felgen und Platten eintragen lassen. Auch bei mir steht, dass Papiere bei nächster Amtshandlung korrigiert werden müssen. Mit dem Wisch fahre ich seit über 1 Jahr durch die Gegend. Dadurch sich nichts gravierendes am Fahrzeug, wie beispielsweise Leistungssteigerung, ändert, braucht man meines Wissens nach keinen Brief.
Ist richtig.Ich habe meine Sachen auch nicht in den Schein eintragen lassen.Führe meine Papiere immer im Fahrzeug bei mir.Bin in den letzten 7 Jahren noch nie angehalten worden.
Trotz Gewinde? Dachte, dass es eine 21er Eintragung ist und die muss in den Schein meines Wissens nach sofort. Da bin ich mal gespannt, wenn ich die Woche (wenn‘s zeitlich klappt) meins eintragen lasse. Denn 21er Eintragungen müssen in Hessen von Marburg Biedenkopf zusätzlich abgenommen werden
An alle die hier die Serien 7,5 x 18 Zoll Felgen fahren. Wie habt ihr das denn beim TÜV gemacht mit den 15mm vorne pro Rad und 20mm hinten. Was hat der TÜV Prüfer zu folgenden Auflagen gesagt? EA1: Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination an Achse 1 ist durch Anbau von 5mm auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbrei- terungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. EB1: Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination an Achse 2 ist durch Anbau von 5mm auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbrei- terungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen. Auf einwandfreies Öffnen und Schließen der hinteren Türen ist dabei zu achten. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Hallo Misano1, das würde mich auch interssieren, da zumindest beim S1 in der Größe 7,5 x 18 schon am hinteren Radkasten eine extra Plastikabdeckung angebracht ist, um die Felgen fahren zu dürfen. Daraus folgt für mich: Entweder schmalere Felgen 7 x 18, oder andere Einpresstiefe als Werkseitig angegeben, oder mehr Sturz fahren. Ein schmalerer Reifen auf der Felge geht natürlich auch noch. Alternativ noch Kotflügel weiter rausziehen (nicht ganz günstig, daher wohl eher nicht der normale Anwendungsfall). Aber eine Antwort derjenigen die das eintragen lassen haben wäre echt hilfreich. Grüße, Alex
Fahr aktuell hinten 7,5x18 et 38 mit 20mm pro Rad und vorne 10mm pro Rad geht ohne Probleme und da muss auch nichts angepasst werden reifenfläche ist mehr als genug abgedeckt Auflagen hin oder her hab es auch ohne Probleme eingetragen bekommen...