Hallo, ich hätte eine Frage. Gibt es einen Unterschied bei der Garantie, die man beim Kauf eines Neuwagens abschließen kann, Laufzeit 3 Jahre, so dass man insgesamt 5 Jahre Werksgarantie hat und der Garantie, die man nach Kauf des Neuwagens nach 6 Monaten aber noch vor Ablauf der 2-jährigen Werksgarantie abschließen kann? Oder ist der Unterschied lediglich der Preis? Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, wäre das super. Grüße Thomas
Ist wohl das Gleiche, wenn ich mich recht erinnere. Musst mal ein bisschen hier stöbern, das Thema hatten wir schonmal erörtert, kann mich aber nicht mehr an die Details erinnern.
Ich hab gerade eine Anfrage bei Audi Deutschland in Facebook gestellt. Die Garantie, die man direkt beim Neuwagenkauf bekommt gilt weltweit und gilt auch bei Verkauf des Fahrzeugs und geht somit auf den neuen Halter über. Die andere Garantie gilt nur Deutschlandweit und ist bei Verkauf des Fahrzeugs dann hinfällig. Die Leistungen selbst sind auch noch unterschiedlich. Boah. Hätte ich nicht gedacht.
Die verlängerte Neuwagengarantie ist als eine Art Sonderausstattung an das Fahrzeug gebunden. Das Andere ist eine Versicherung gegen bestimmte Funktionsausfälle, die an den Versicherungsnehmer gebunden ist.