Genau, es gibt schlimmeres, nämlich wenn sich die Versicherung im Schadenfall weigert zu zahlen, wegen erloschener ABE und du auf dem Schaden sitzen bleibst. Aus so "Kleinigkeiten" können gut und gerne, je nach Schadenfall, 6-stellige Summen werden.
stimmt schon... aber nich so negativ ^^.... ich geh davon aus, dass nix passiert ;-) noch hab ichs ja nich, erst in naher zukunft ))
wer achtet bitteschön bei nem unfall auf die scheinwerfer lackierung aber wo er recht hat hat er recht .. ich frag mal auf der arbeit nen verkehrsRA ;-)
Allgemein herrscht leider oft die fälschliche Annahme, dass gewisse "kritische" Veränderungen beim Auto nur im verschuldeten Unfall eine Rolle spielen. Dies ist keineswegs der Fall. Bei jedem größeren Unfall (sprich: nicht nur kleiner Kratzer oder Beule) werden alle Fahrzeuge der Unfallteilnehmer genauestens untersucht. Als man mir vor paar Jahren die Vorfahrt genommen hat und es deswegen zum Unfall kam, wurde mein Auto wirklich auf Herz und Niere geprüft - obwohl die Schuldfrage an sich ohne Zweifel feststand. Das Protokoll des Gutachters umfasste alle möglichen Sachen. Sind die Bremsscheiben zu schlecht oder zum Beispiel der Reifendruck übermäßig zu hoch oder gering oder gibt es eine unerlaubte Veränderung der Scheinwerfer oder sonstige nicht eingetragene bzw. erlaubte Veränderungen, kann das schnell eine Teilschuld und damit eine Beteiligung am Unfallschaden bedeuten - dabei ist es dann irrelevant, ob diese Veränderungen oder der Zustand den Unfall explizit beeinflusst haben. Einfach gesagt: Sachen nicht eingetragen / zugelassen -> Auto hätte garnicht auf der Straße sein dürfen -> Unfall hätte es nicht geben können. Wie das aber mit dem Lack in den Scheinwerfern konkret aussieht, weiß ich allerdings nicht...
beim TT gabs die Scheinwerfer auch in verschiedenen Farben lackiert, original schwarz/avussilber... und nicht ganz orignal z.b. in gelb/rot... Einen Unterschied vom Licht her gibts aufjeden Fall nicht. Aber wie das so in Deutschland ist ,KÖNNTE es evtl. zu Problemen führen.