In der S-klasse lässt sich jedenfalls die Verriegelung mittels der Hupe bestätigen...ich gehe also nicht davon aus, dass sich hier rechtliche Schwierigkeiten ergeben. Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Lautstärke der Hupe in diesem Fall gedrosselt ist!
Der Ruhe wegen - warum genau kann ich dir nicht sagen, aber gerne wodurch. StVZO §35e Türen: §55 Einrichtungen für Schallzeichen: Außerdem schreibt Richtlinie 95/56/EG explizit vor dass die Anzeige von Zustandsänderungen für Alarmsysteme und Wegfahrsperren nur optisch erfolgen darf.
Das kann ich dir nicht sagen, bin kein Jurist. :wink: Ich kann dir aber sagen was die physischen Konsequenzen wären, wenn ich mich wiederholt in der Ruhe gestört fühlen würde....... du verstehst. :cool2:
Hallo das funktioniert nur wenn die DWA verbaut ist dann ist es kein Problem, Legal oder nicht k.A. habe mal gehört das es laut StVO verboten ist aber wen juckt das ? den Nachbarn vielleicht.:flapper::razz:
Selbstverständlich juckt das den TÜV NICHT! Wenn, dann könnte einem die Rennleitung was, wenn sie es mitbekommen. Hab aber noch nie gehört, dass da jemand Stress bekommen hat. Lässt sich ja auch wieder rauscodieren.
Wenn hier in der Nachbarschaft jemand beim Ver-/Entriegeln rumhupen würde, womöglich auch nachts, bekäme er von mir eine Anzeige wegen Ruhestörung.
Wird das Scharfschalten nicht eher durch eine Art "Summer" quittiert Kann mich eher an ein "dezentes Beep-Beep" erinnern als ein aufdringliches Hupen ... ist aber schon eine Weile her ...
Hab's grad erst vor paar Wochen beim User ladadens1 gehört. Ist sehr schwach und nicht aufdringlich. Keinesfalls störend.