Behindertenparkplatz - Off Limits oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von 1a_Spammer, 29.03.2016.

  1. 1a_Spammer

    1a_Spammer Spam-König

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    Servus ins Forum,

    wie sieht das bei euch eigentlich in Sachen Behindertenparkplatz aus?
    Nehmt ihr den auch mal gerne mit, wenn es schnell gehen muss oder
    eher nicht.. Was müssen dabei überhaupt für Gegebenheiten erfüllt sein.
    Wenn ich zum Beispiel einen körperlich/geistig beeinträchtigen Beifahrer habe,
    darf ich dann einen Behindertenparkplatz nutzen oder bin ich trotzdem
    ein Falschparker? Kommt gelegentlich tatsächlich vor, da meine Cousine
    das Down Syndrom hat. Dadurch komme ich überhaupt auf die Thematik, da ich dann schon öfter
    auf einem Behindertenparkplatz geparkt habe, weswegen ich dann auch in anderen Situationen gerne mal dort parke. Auf der anderen Seite ist es natürlich schon auch etwas asi...
     
  2. #Dieselgate A1

    #Dieselgate A1 Audi A1 Süchtling

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    Der Behindertenparkplatz hat in meinen Augen durchaus seine Berechtigung. Wie es rechtlich als Fahrer ist weiß ich nicht, aber Fahrzeuge ohne sichtbaren Behindertenausweis melde ich quasi immer beim jeweiligen Einkaufsladen sofern ich da eh einkaufe. Ob die dann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen oder nicht ist ja dann deren Sache.

    Ich finde es jedenfalls mehr als asozial sich auf Parkplätze zu stellen die einem nicht zu stehen.
    Ich parke zu hause ja auch nicht auf dem Stellplatz vom Nachbarn weil ich dann 3m weniger laufen muss

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  3. MandelriegelxD

    MandelriegelxD Audi A1 Süchtling

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    Also ich bekomme jedesmal einen Hals, wenn Personen auf einem behinderten Stellplatz stehen ohne Ausweis. Ich finde das unverschämt und respektlos gegenüber den körperlich einegeschränkten Personen, die auf einem Standart Stellplatz ausweichen müssen und nur mir großer Anstrenung aus ihrem Fahrzeug kommen. Ich spreche aus eigener Erfahrung mit beeinträchtigen Beifahrern und weiß wie schwer das Ganze wird/ist. Auch wenn der letzte freie Parkplatz im letzten Eck des Gelände steht ist mir das völlig egal. Ich als gesunde Person schade mir dadurch nicht... anderen schon, die diesen Parkplatz benötigen.

    Wenn du dort parkst musst du einen Schwerbehindertenausweis an die Windschutzscheibe legen. Das ist in diesem Fall die Berechtigung bzw. das Parkticket. Ich als Planer habe das so verstanden, dort dürfen Personen parken, die eine körperliche Einschränkung haben, wie das klassische Beispiel Rollstuhlfahrer, die beim Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigen. Solche Einschränkungen sind auf dem Schwerbehindertenausweis geregelt mit den einzelnen Zeichen wie B und G. Wenn du einen Beifahrer hast, der diese Einschränungen hat, kannst du natürlich dort parken.
    Beispiel: In einer 2,50m großen Parklücke kommt dein im Rollstuhl sitzender Beifahrer nicht selbständig aus dem Auto, weil die Beifahrertüre nicht komplett geöffnet werden und der Rollstuhl nicht neben dem Ausstieg des Autos platziert werden kann. Bei einer Person, die selbst nicht mehr aussteigen kann, sieht´s wieder ganz anderst aus. Zudem kann´s dir passieren, dass die Beifahrertüre an das benachbarte Auto knallt...
     
  4. Zetti

    Zetti Audi A1 Guru

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    Schwieriges Thema... denn was ist mit "Behindertenparkplatz" gemeint?
    Der Parkplatz vor der Haustür der nur von einer ganz bestimmten Person, besser, nur in Verbindung mit einer ganz bestimmten AusweisNr genutzt werden darf? Denke da dürfte die Sache noch klar sein. Da sind die Kriterien für den Anspruch vermutlich auch geregelt.

    Aber bei dem Schildchen vor dem Supermarkt wird es richtig spannend. Denn diese sind meist "privat" (vom Betreiber) aufgestellt und nicht von der Kommune. Da könnte man Argumentieren das solche Schilder nur Hinweise sind, da privat aufgestellte Schilder rechtlich wohl nicht verbindlich sind. Damit würde ich mich moralisch falsch verhalten, aber ob da mir jemand ein Knöllchen geben könnte? Keine Ahnung ob Parkplatzbetreiber und Ordnungsamt einen Deal machen könnten. Oder aber ob der private Betreiber den unberechtigt (wer legt das wie fest?) parkenden sanktionieren dürfte/könnte.

    Und mit welcher Behinderung erlange ich denn das Nutzungsrecht an einen solchen Parkplatz? Nur wenn man in irgendeiner Form "gehbehindert" ist? Oder gelten auch geistige Behinderungen nach dem Motto "ich hab ein anne Klatsche, laufe aber die 100m in 10 Sekunden"? Vermutlich nicht im Sinne des Erfinders. Man denke nur an den Cartoon von Oli Hilbring (Stichwort Tourette und Behindertenparkplatz).

    Bei manchen Parkplatzbetreibern wird per Zusatzschild/Hinweis auch auf einen entsprechenden Ausweis hingewiesen. Das wäre schon eindeutiger.
     
  5. #Dieselgate A1

    #Dieselgate A1 Audi A1 Süchtling

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    Wer das Schild aufgestellt hat, dürfte im Endeffekt relativ Banane sein.
    Sobald der Parkplatz jedermann offen steht bzw. allgemeiner Verkehr vom Eigentümer geduldet werde, ist dieser Verkehrsraum öffentlich.

    Öffentlich = StVO

    Der Betreiber/Eigentümer ist verpflichtet Menschen mit Behinderung(en) einen Parkplatz in Eingangsnähe zu gewährleisten.
    Wenn der Betreiber allerdings nicht mit Schildern gem. StVO sondern mit "Eigenkreationen" auf die Behindertenparkplätze hinweist, kann da theoretisch jeder ohne Strafe stehen.

    Denn in der StVO ist die Beschilderung von Parkflächen für Menschen mit Behinderung(en) durch das Zusatzzeichen Nr 1044-10 / -11 eindeutig geregelt.

    Fehlt also bspw. eines der o.g. Zusatzschilder, kann theoretisch jeder auf diesem Parkplatz parken. Den moralischen Aspekt mal außen vor gelassen.

    Wie und ob ein Betreiber ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug ahndet, bleibt dem Betreiber überlassen. Wird die Polizei eingeschaltet, kann mWn sogar Abgeschleppt werden.
     
  6. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Zur Frage, ob man "Falschparker" ist: Die Polizei bzw. das Ordnungsamt können nur dann ein Knöllchen ausstellen, wenn die Beschilderung behördlicherseits angebracht wurde. Das ist auf Parkplätzen von Supermärkten, Einkaufszentren, usw. meist nicht der Fall, denn dort handelt es sich normalerweise um Privatgelände. Obwohl es sich um einen öffentlich zugänglichen Verkehrsraum handelt und zumeist der Hinweis "Hier gilt die StVO" angebracht ist, obliegt es dem Eigentümer/Betreiber des Privatgeländes, die von ihm im Rahmen seines Nutzungsbestimmungsrechtes aufgestellten Verhaltensregeln durchzusetzen (oder dies zu unterlassen). Jedenfalls kann kein Polizist ein Verwarn-/Bußgeld aufgrund eines privat aufgestellten Verkehrszeichens kassieren. Daß ein Supermarktbetreiber das Parkverhalten seiner Kunden überwacht und ggfs. sanktioniert halte ich für unwahrscheinlich. Daher ist es in der Realität vom (hoffentlich vorhandenen) guten Willen der Parkplatzbenutzer abhängig, ob die Behindertenparkplätze für eine bestimmungsgemäße Verwendung freigehalten werden.
     

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