folgende Situation: Seit Anfang des Jahres hatte Ich meinen 15 Jahre alten A3 zum Verkauf angeboten und mehrere Male an potentielle Käufer für Testfahrten und Werkstatt tagsüber verliehen. Mitte Februar war dieser dann verkauft. Am 1.2. erhielt Ich einen Bußgeldbescheid für den 7.Januar, in dem Ich angeblich 50 km von Hamburg entfernt mit 27 km/h zuviel innerorts geblitzt worden sein soll. Auf dem Foto bin nicht Ich, sondern einer dieser potentiellen Käufer. Ich habe zu der Zeit gearbeitet. Wer das war, kann Ich jetzt nicht mehr sagen und ist mir offen gesagt auch egal, denn Ich bin das ja nicht auf dem Foto. Daher hatte Ich Einspruch eingelegt und mitgeteilt, daß Ich das nicht auf dem Foto bin und dies gerne überprüft werden kann. Jetzt kam die Antwort und ein Beamter will dies mit einem "Paßfoto" (?) abgeglichen haben, daß Ich dies angeblich zweifelsfrei bin und mein Einspruch kein Erfolg hat. Da war Ich erstmal baff, denn Ich bin das nicht und die haben auch kein aktuelles Paßfoto von mir. Mein SW-Führerscheinbild ist von 1999 und mein Farb-Perso-Foto von 2004, also nicht aktuell... Eigentlich hielt Ich die Sache für erledigt, aber jetzt bin Ich wieder im Zugzwang. 1.) Kann Ich die Polizei auffordern, mich zu besuchen und einen richtigen Abgleich zu machen? 2.) Reicht die Aussage, daß Ich in der entsprechenden Zeit auf Arbeit war und dies einige Arbeitskollegen bezeugen können? Es geht um ca 120 Euro, 1 Punkt und das man dann kein weiteres mal innerhalb eines Jahres geblitzt werden darf. Also nicht ganz ohne...
Ich persönlich würde denen 'ne Kopie vom Perso schicken und 'nen Ausdruck vom Zeitkonto von der Arbeit...Hast du nichts schriftlich von dem Interessenten?
Definitiv würd ich da weiter dran bleiben. Kann ja nicht sein, dass du das zahlen sollst. Aber wieso hast du keine Daten von dem pot. Käufer? Perso-Kopie oder so? Oder zumindest den Namen aufgeschrieben? Also so ohne alles würd ich den ja ned mit meinem Wagen rumfahren lassen. Mit welchem Passfoto will die Polizei bzw der Beamte dass den abgeglichen haben? Würde auch sagen, schick denen eine Kopie vom Perso und lass ggf ein aktuelles Foto von dir machen oder werde selbst vorstellig bei der POlizei um die Ecke
Hast Du keine Rechtsschutzversicherung. Anwalt einschalten. Wenn nicht, dann von Deiner Firma Bestätigung der Anwesenheit geben lassen uund dann noch einmal zur Polizei. Sollte dies nichts helfen Einspruch und Gerichtliche klären lassen.
Einfach anrufen und das mit der Dame oder Herren am Telefon klären, ggfs. kurz zur Bußgeldstelle fahren und persönlich vorstellig werden :wink: Jedoch kannst Du Pech haben und Dir wird für alle Fahrzeuge die auf Dich laufen, ein Fahrtenbuch auferlegt. Weil ganz ehrlich, man sollte schon wissen wer mit dem eigenen Auto unterwegs ist :flapper:
Das waren mehrere, an die Ich das Auto verliehen hatte. Nen Perso hatte Ich dann immer als Pfand behalten. Nach dem Autoverkauf war das eigentlich für mich erledigt und in Deutschland gibt es keine Halterhaftung (war grad letztens in den Medien), als das das für mich wichtig wäre. Den neuen A1 SB kann Ich dann auf meine Freundin zulassen (und Ich als Versicherungsnehmer). Fahrtenbuch würde mich daher nicht treffen. Und gibt sogar ein Urteil das sagt, daß man sich nach 2-3 Wochen nicht mehr erinnern muß und daher ein Fahrtenbuch unverhältnismäßig sei. Ordnungswidrigkeiten - Fahrtenbuchauflage Werde wohl erstmal den Einspruch detailieren durch Hiwneis auf die Arbeitszeit , Zeuge benennen und mitteilen, daß ein potentieller Autokäufer auf dem Foto und Ich bereit stehe für einen Abgleich des Blitzer-Fotos mit mir.
Das würde ich nicht machen. Meine Versicherung will dafür fast 300€ aufschlag haben. Kann evtl. auch daran liegen weil ich erst 20 bin und der A1 dann auf meinen Dad laufen würde.
Wiede eigentlich selbst schon schreibst kann dir eigentlich nichts passieren, spätestens beim Richter wäre schluss... kannste auch forcieren wenn de nicht diskutieren möchtest und direkt zum Richter schicken lassn. Zeig doch mal die 2 Bilder dann beurteilen wir mal Letztlich sieht doch jeder gleich mitn bissle Alkohol aus zumindest bei nem Freund von mir... Also Beamten mal schreiben er möge bissle weniger trinken
Egal ob du ein Fahrtenbuch bekommst oder nicht. Falls du eins bekommst, dann meldest du das Auto für einen Tag ab und am nächsten Tag wieder mit einem anderen Nummerschild an. Fahrtenbuch erlischt dann Aber ich denke das lässt sich so klären.
Ich finds ja ziemlich dreist, auf ner Probefahrt mit nem fremden Auto innerorts mit 27 zu schnell zu fahren. Heißt der hatte die Nadel locker über der 85 kreisen. Alleine deswegen würde ich mir die Mühe machen nachzuvollziehen wer das war.