Die neue DIN 13164 gemäß dieser neuen DIN mussten vorhandene Verbandskästen ab 01.01.2014 vom Halter (!) mit Ergänzungsset ausgerüstet werden; Übergangszeit hat 31.12.2014 geendet, d.h. alle die noch ältere Verbandskästen im Fahrzeug haben OHNE Ergänzungsset sollten sich in 2015 kurzfristig um Nachrüstung kümmern... sonst gibts u.U. große Augen bei entsprechenden Kontrollen :thumbup: Wer vor kurzem einen Neuwagen erhalten hat oder noch bekommt wird wohl einen neuen haben, sollte das aber auch prüfen. (bei AUDI gehört der Verbandskasten ja zur Neuwagenausrüstung; bei anderen Herstellern muss man sich oft selbst darum kümmern)
Diese Ergänzungssets machen preislich nicht wirklich Sinn, ich habe mir vor kurzem zwei hiervon gekauft (das Cabrio brauchte auch ein Neues): http://www.amazon.de/DT-Parts-KFZ-V...a_nav_t_1?ie=UTF8&refRID=1B4JKC8AYJWGP17VXNW0 Preiswerter geht es wohl kaum und wenn man die schwarze Tasche nicht mag packt man es einfach in die rote Audi Tasche um.
Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
ja genau: der "alte" darf bis Verfallgrenze weiter verwendet werden! ABER: ergänzt um das vorgeschriebene Set!
Na die Krux ist wohl wie immer, dass man das so oder so auslegen darf; siehe Hinweis in der STVZO, weil da steht "vorgeschrieben nach 1998 ODER 2014"... aber ich würde mich wegen 3,- nicht auf unnötige Diskussionen einlassen... § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen. (1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Januar 2014 oder DIN 13 164, Ausgabe Dezember 1987 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens 1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen, 2. 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen. (2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen. (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt. (4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Alles klar. Also muss NICHT nachgerüstet werden, solange der Verbandkasten noch nicht sowieso fällig ist.
Ist ja wie bei der Warnweste. Muss im Auto mitgeführt werden. Nur ist im A1 nicht wirklich im Innenrauf die Ressen Ablagefläche vorhanden das man 1 oder 2 Westen so versrauen kann das sie nicht durch andere Mitfahrer kaputt gehen. Dahe rist im Kofferraum unterm Zwischenboden ja auch "Im Fahrzeug" Aber das ist auch so ne Scwammige Aussage. https://www.arcd.de/presse/details/arcd-fuenf-fragen-und-antworten-zur-warnwestenpflicht/835fbfac3a9114c0fb3e84ffa7d1d227.html
Meine Warnweste liegt auch unterm Kofferraumboden. Oder muss die wirklich griffbereit im Innenraum sein? Es besteht ja keine Tragepflicht.