Ergänzungsset Verbandskasten DIN13164 von 2014

Dieses Thema im Forum ""rund ums Auto"" wurde erstellt von Qiu, 20.01.2015.

  1. Qiu

    Qiu Audi A1 Guru

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    Die neue DIN 13164

    gemäß dieser neuen DIN mussten vorhandene Verbandskästen ab 01.01.2014 vom Halter (!) mit Ergänzungsset ausgerüstet werden; Übergangszeit hat 31.12.2014 geendet, d.h. alle die noch ältere Verbandskästen im Fahrzeug haben OHNE Ergänzungsset sollten sich in 2015 kurzfristig um Nachrüstung kümmern... sonst gibts u.U. große Augen bei entsprechenden Kontrollen :thumbup:

    Wer vor kurzem einen Neuwagen erhalten hat oder noch bekommt wird wohl einen neuen haben, sollte das aber auch prüfen.

    (bei AUDI gehört der Verbandskasten ja zur Neuwagenausrüstung; bei anderen Herstellern muss man sich oft selbst darum kümmern)
     
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  2. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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  3. Ghost_Dog

    Ghost_Dog Audi A1 Guru

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    Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
     
  4. Qiu

    Qiu Audi A1 Guru

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    ja genau: der "alte" darf bis Verfallgrenze weiter verwendet werden!

    ABER: ergänzt um das vorgeschriebene Set!
     
  5. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Gibt's da was zum Nachlesen?
    Also, das mit der Nachrüstpflicht?
     
  6. Qiu

    Qiu Audi A1 Guru

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    Na die Krux ist wohl wie immer, dass man das so oder so auslegen darf; siehe Hinweis in der STVZO, weil da steht "vorgeschrieben nach 1998 ODER 2014"...

    aber ich würde mich wegen 3,- nicht auf unnötige Diskussionen einlassen...

    § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen.

    (1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Januar 2014 oder DIN 13 164, Ausgabe Dezember 1987 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

    1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,

    2. 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

    (2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

    (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

    (4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
     
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  7. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Alles klar.
    Also muss NICHT nachgerüstet werden, solange der Verbandkasten noch nicht sowieso fällig ist.
     
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  8. Ghost_Dog

    Ghost_Dog Audi A1 Guru

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    Seh ich auch so.
    Erst wenn er abgelaufen ist muss er nach neuer 2014 Norm sein.
     
  9. Ghost_Dog

    Ghost_Dog Audi A1 Guru

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    Ist ja wie bei der Warnweste. Muss im Auto mitgeführt werden.
    Nur ist im A1 nicht wirklich im Innenrauf die Ressen Ablagefläche vorhanden das man 1 oder 2 Westen so versrauen kann das sie nicht durch andere Mitfahrer kaputt gehen. Dahe rist im Kofferraum unterm Zwischenboden ja auch "Im Fahrzeug" Aber das ist auch so ne Scwammige Aussage.

    https://www.arcd.de/presse/details/arcd-fuenf-fragen-und-antworten-zur-warnwestenpflicht/835fbfac3a9114c0fb3e84ffa7d1d227.html
     
  10. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Meine Warnweste liegt auch unterm Kofferraumboden. Oder muss die wirklich griffbereit im Innenraum sein? Es besteht ja keine Tragepflicht.
     

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