Mein Wägelchen steht scheinbar schon beim DE-Händler und wartet seit einer Woche auf den CH-MFK Termin (Import). Da ich noch nie einen Neuwagen gekauft habe, habe ich nun ein paar Fragen was man vom Händler für Leistungen erwarten kann/muss: ZBsp. habe ich mich gefragt wie mein Wagen zur MFK in die CH kommt? Fährt da irgendein Garage-Hobby-Pilot die rund 50Km Strecke selbst im A1? Oder wahrscheinlicher gleich mit einem LKW-Transport. (ist eine Grossgarage) Gibt es da irgendeine Richtlinie wie das mit den Km gehandhabt wird? Also wieviel der Verkäufer damit rumcruisen (umparkieren etc) darf und mir das Auto immer noch als Neuwagen andrehen darf? Das Auto steht (vermutlich) draussen. Wer würde bei Hagelschaden etc. haften? Wieso ich das jetzt nicht mit meinen Händler direkt frage? Weil ich seit über einer Woche permanent angerufen habe, natürlich NIE einen Rückruf erhalten habe, bis mir dann einer plötzlich nebenbei mitteilt, dass mein Auto schon seit einer Woche auf dem Hof steht....:cursing: Also mein Vertrauen in diese Garage ist dementsprechend :thumbdn:
Da fährt keiner mit Deinem Wagen rum. Der wird auf einen Hänger geladen und ab geht die Post. Zwischen 0-10km auf dem Tacho sind normal. Solltest Du aber 100km und mehr drauf haben, dann würde ich mir Sorgen machen :unsure:
Nicht ganz richtig. Tatsächlich werden in den meisten Fällen die Neufahrzeuge von den deutschen Händlern z.B.: an Zulassungsdienste/ Fahrer übergeben, die die Einfuhrabiwcklung vornehmen. Je nach Lage des Händlers kommen da schon einige KM drauf. Das spricht man aber im Vorfeld mit dem Kunden ab!!! Es kommt auch darauf an, ob nur die technische Abnahme und Verzollung erfolgt oder auch gleich Einlösung der Kontrollschilder erfolgt und dann kommt es auf das Kanton an bzgl. Entfernung! Wir haben in der Regel etwa 170 km hin und zurück auf dem Tacho für MFK- Abnahme/ Verzollung. Natürlich ist immer ein Restrisiko, dass unterwegs ein Unfall passiert auch durch Fremdverschulden, aber Transport per LKW wäre viel zu aufwendig in der Organisation und wenn der LKW unterwegs einen Unfall hat und das Auto runterfällt bist du im Risiko genausoweit gekommen... schlimmstenfalls gab es mal einen Steinschlag auf der Motorhaube o.ä. aber das könnte dem Kunden auch passieren nach Abholung.... ansonsten kann ein Fahrzeug pauschal als Neuwagen gelten bis ca. 300km! Man darf auch als Händler bis zu einem festgelegten max. KM- Stand einmalig auf 0 zurücksetzen mit Dokumentation (ich meine es waren 200km), aber der Fairness und Ehrlichkeit halber läßt man das gleich sein...
du sprichst aus Erfahrung? Wen meinst du mit "Wir"? Arbeitest du bei ner Garage wenn ich fragen darf? (kannst mir sonst auch eine PN schicken) Gruss