Hallo Leute, folgende Situation: Ich selbst habe Interesse an einem neuen Audi - Modell ist an der Stelle egal. Mein Stiefbruder kann über seinen Arbeitgeber alle paar Jahre einen Rabattschein bekommen, mit dem er einen enormen Rabatt bekommt. Problem an der Sache ist jetzt nur, dass ER das Auto kaufen müsste. Am liebsten wäre es natürlich, wenn ich als 1. Besitzer im Fahrzeugbrief stehe. Ich möchte natürlich nicht, dass mein Stiefbruder ärger mit seinem Arbeitgeber bekommt. Es darf also nichts davon irgendwie durchsickern. Und an der Stelle fangen bei mir die Fragezeichen an. Was habe ich für Möglichkeiten? Folgende Gedankenspiele: 1.) Verkauf Mein Stiefbruder holt den Wagen ganz normal ab, meldet ihn auf seinen Namen einen Tag an, und verkauft ihn mir dann. Problem: Ein Vorbeseitzer mehr im Brief und 1x Ummelden mit neuen Nummernschildern, da verschiedene Landkreise. 2.) Abholung ohne Anmeldung Mein Stiefbruder holt den Wagen ab und fährt ihn auf einem Autoanhänger vom Hof des Audihändlers. Danach würd ich ihn auf meinen Namen anmelden. Schöpft der Audihändler Verdacht? Steht mein Stiefbruder dann schon im Fahrzeugbrief? Oder bekommt man den erst auf der Zulassungsstelle? 3.) Tageszulassung Mein Stiefbruder holt den Wagen mit einer Tageszulassung vom Händler ab. - Funktioniert das mit einem Neuwagen überhaupt? Schöpft der Audihändler verdacht? Steht mein Stiefbruder dann schon im Fahrzeugbrief? Oder bekommt man den erst auf der Zulassungsstelle? Zur Garantie: Bleibt eine Werksgarantie erhalten, wenn das Auto den Besitzer wechselt? Wie sieht es mit einer Anschlussgarantie aus? Für Hilfe und Ideen in diesem Fall wäre ich sehr sehr dankbar. Gruß ALIEN
1. Sollte Dein Bruder den Wagen günstig kaufen und an Dich dann verkaufen, muss er den Gewinn versteuern .. 2. Alle Gedankenspiele sind Betrug gegenüber dem Arbeitgeber und im Zweifel ein Grund zur fristlosen Kündigung. Du erwartest, daß man Dir dabei behilflich ist, den besten Weg zu finden, den Arbeitgeber Deiner Bruders zu prellen? Zumal es Dir offenbar gar nicht um den A1 geht, denn das Modell ist ja egal ... Hauptsache Tipps für Deinen finanziellen Vorteil ... Man, man ... in Zeiten des anonymen Internets sieht man immer besser, wie die Leute ticken ...
Na, die zählst du dir ja schon selbst auf: Fänd ich persönlich jetzt nicht allzu tragisch, aber gut... Ich versteh nicht ganz, was der Audihändler damit zu tun hat? Oder darf dein Bruder kein Auto kaufen? Oder verkaufen? Oder darf er irgendwas nicht? Im Fahrzeugbrief steht der erste Besitzer, ob das jetzt ein Autohaus oder dein Bruder ist. Bahnhof?!? Was meinst du mit "mit Tageszulassung vom Händler abholen"? Gleiche Variante wie 2.) nur mit Zulassung? Also gleiches wie Var. 1.) ? Dann: s.o.! Ja natürlich!!!!!! Gut schauts aus. :huh: Schadet aber nicht, etwas konkreter zu werden.
@ Mythbuster: Da sein Bruder "alle paar Jahre einen Rabattschein bekommt" find ich das jetzt nicht allzu tragisch wenn er ihn auch benutzt. Ich denke nicht, dass sein Arbeitgeber damit Miese macht. Und ich glaube kaum, dass er seinem Bruder dann ein Auto mit Gewinn verkauft. Und wenn doch würd ich mir Gedanken machen über das innerfamiliäre Verhältnis. :huh: Und sich Tips holen mit denen man finanzielle Vorteile bekommt.... nun gut, dann darf hier aber auch keiner mehr verraten wo man die meisten Rabatte beim Neuwagenkauf bekommt. :flapper: Kann deine Antwort grad wirklich nicht so ganz verstehen.
Sorry hab mich im Begriff vertan. Ich meinte ein Kurzzeitkennzeichen. Das mit dem gelben Feld mit einem Ablaufdatum drinne. Ich meine die erweiterte Garantie für 3. und 4. Jahr bis zu einer bestimmten Kilometerleistung, die man direkt zum Neuwagen dazu bestellen kann.
Ja, die läuft doch nicht mit Besitzerwechsel ab, die Garantie. Die ist doch fahrzeuggebunden und nicht haltergebunden. Dein Bruder kann das Fahrzeug auch mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen. Das is ziemlich egal. Damit ersparst dir/er das Ausstellen eines Fahrzeugscheins. Im Brief wird er dennoch drin stehen. Was ist so schlimm daran, dass du der zweite im Brief bist? Bei gleichem Nachnamen ist ein späterer Privatverkauf doch kein Thema, die Sache ist schnell geklärt.
...also ich sehe da ein ganz anderes Problem: bei uns in der Firma ist es so, dass a) der Käufer den Geldwertenvorteil von über 1.080Euro versteuern muss b) der Wagen grundsätzlich 6 Monate auf den Käufer angemeldet sein muss (um eben solche tolle Aktionen hier zu verhindern) Das mit dem Vorbeseitzer musst du wohl in Kaufnehmen - weiß aber nicht wo da das Problem sein soll
Naja, wenn es der gleiche Name wäre, wäre es wirklich halb so wild. ;-) Ist es aber nicht. - Nunja, dann ist das so. Ich bekomme beim Händler also das Auto und den Brief mit dem Namen vom ersten Käufer?
@A1Scuba: Wenn es alles 'kein Problem' wäre, könnte sein Bruder ja offen den Arbeitgeber ansprechen, ob er den Rabattschein an seinen Bruder geben darf ... Es geht hier um Sonderkonditionen, die einerseits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt sind und in manchen Fällen auch mit Autoherstellern. Solche Boni sind in aller Regel nicht übertragbar und das scheint der TE auch zu wissen. Aber manche Menschen haben auch keine Probleme damit, Behindertenausweise zu missbrauchen um Rabatte zu kassieren etc. pp. bis hin dazu, die Steuererklärung 'kreativ' auszufüllen ... und in Deutschland werden solche Dinge als völlig normal betrachtet (im Gegensatz zu anderen Ländern, wo die Gesellschaft das noch anders sieht) ... es zeugt einfach nur, welche Einstellung zur Gesellschaft hier bei vielen Leuten herrscht ... offenbar bin ich hoffnungslos veraltet ...