Neuwagen: Zweitlackierung

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von sunnyboy, 05.11.2012.

  1. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    hallo

    habe durch einen zufall gemerkt das mein 6 monate alter neuwagen eine zweite vollständige zweutlackierung vom werk bekommen hat. diese wurde mir bei fahrzeugübergabe nicht mitgeteilt.
    hat jemand damit erfahrung
    bei der untersuchung wird das auto als unfallwagen eingestuft?
    hat jemand schonmal die erfahrung gemacht und kann hier weiterhelfen?
    danke
     
  2. sandtigerhai

    sandtigerhai Super-Moderator

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    Wie bist du drauf gekommen, dass er zweimal lackiert wurde? Lackschichtdicke gemessen?

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  3. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    Die zweite Werkslackierung wurde durch Gutachter festgestellt
     
  4. sandtigerhai

    sandtigerhai Super-Moderator

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    Wenn das ein Gutachtergemacht hat, dann wird eigentlich der dir sagen können wie das Auto dadurch eingestuft wird.

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  5. Strubbi

    Strubbi Audi A1 Guru

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    hey zuasmmen,

    bei mir hat sich vor ein paar wochen eine lackblase an der Frontschürze gebildet und daraufhin hat ein gutachter auch gesagt es wurde 2 mal lackiert und dabei halt etwas verpfuscht! er hat aber auch gleich gesagt das mir das beim kauf nicht gesagt werden muss und das es auch nicht als unfallwagen eingestuft wird! im nachhinein hat sich rausgestellt er ist damals im werk irgendwo angeeckt und sie haben dann die stoßstange neu lackiert! audi hat alle kosten übernommen und sich mehrere male entschuldigt!

    Fahr doch einfach mal zum Händler und bitte ihn um schriftliche stelleungnahme zu deinem fall! evtl bekommst du dann raus warum er neu lackiert wurde! sollte ja eig auch in der Fahrzeug history aufgelistet sein wenn es ein schaden war!

    Grüße strubbi
     
  6. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    die lackdichte ist am ganzen fahrzeug mindeste das doppelte. es ist ein unterschied ob nur eine tür oder das ganze fahrzeug zweimal lackiert wird. bei einer tür ist dies kein merkantiler schaden, wohl aber bei einem ganzenn fahrzeug.
    in diesem fall muss der händler darauf hinweisen, man kann entweder vom kaufvertrag zurücktreten und auf ein neues fahrzeug warten oder aber man einigt sich mit dem händler auf einen nachlass.

    habe morgen termin beim anwalt, der hat schon gesagt strafanzeige wegen betrug, da dies wie gesagt angezeigt werden muss, in meinem fall aber nicht angesagt wurde.
    dann meinte er die anzeige sollte man weiter an die lokale presse weiterleiten :)

    ist halt die frage ob das bei anderen auch vorgekommen ist.

    nochmal, wer einen kleinen lackschaden am neufahrzeug hat : es ist kein hinlangender tatbestand einer wertminderung solange es professionell repariert wird. nicht das hier einige hoffnung wegtragen :)
     
    #6 sunnyboy, 05.11.2012
    Zuletzt bearbeitet: 05.11.2012
  7. Strubbi

    Strubbi Audi A1 Guru

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    ja das das am kompletten auto was anderes ist habe ich mir auch schon gedacht:thumbup: finde es auch unter aller s.. das bei audi sowas gemacht wird! ich wünsche dir viel glück und und das du nicht allzuviel streß mit der sache bekommst und das schnell über die bühne geht!

    Grüße strubbi
     
  8. simon461

    simon461 Guest

    ICH VERSUCH MAL DIE GROßBUCHSTABEN ZU KOMPENSIEREN DIE DU VERGESSEN HAST.

    Aber sonst, Respekt, absolut der richtige Weg sowas zu klären.
    Erstmal den Anwalt etwas verdienen lassen und vor allem die lokale Presse einbinden.

    Der Aufschrei der Entrüstung der danach durch Deutschland läuft wird Audi schwer zu schaffen machen.
     
  9. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Ich finds auch bissel übertrieben.
    Vielleicht sollte man sich auch erstmal schlau machen, ab wann (ab welchem Schaden) ein Fahrzeug als Unfallwagen deklariert werden muss.
    Wo ist denn das Problem, wenn das ganze Fahrzeug neu lackiert wurde? Also ich meine, außer, dass das Blech besser geschützt ist, weniger rostanfällig sein wird, leichte Steinschläge nicth gleich bis auf die Grundierung durchschlagen etc.pp.
     
  10. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    jo, das hat hier nichts mit übetrieben zu tun. zweitlackierung bei einem neuwagen = einstufung als unfallfahrzeug.
    vielleicht macht es dir nichts aus wenn du ein neufahrzeug bestellst und ein "unfallfahrzeug" vor die tür gestellt bekommst
    beim weiterverkauf musst du darauf hinweisen das das ein unfallfahrzeug ist, obwhol du nie selbst ein unfall hattest , ups

    also frage an andere, weil ich heute diese woche mit der presse sprechen möchte: gibt es ähnliche vorfälle?

    ich muss immer noch hart arbeiten für ein auto, d.h. wen ich ein fahrzeug für 30k kaufe, muss ich erst 60k vor steuern verdienen
     

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