Es gibt Situationen, da ärgert man sich tagelang dumm und dämlich. Gestern hatte ich so eine Situation. Vor mir an einer Kreuzung steht ein BMW 1er und will rechts abbiegen. Von links kommt erst in gefühlten 200 km ein Auto langsam angekrochen. BMW fährt los, ich fahr los und gucke nach links - ruuuuummms. Ich schau etwas verdutzt nach vorne, da steh der BMW wieder vor mir. Ihm war der Abstand zum von links kommenden Auto nicht genug. Ich steige aus und gehe zu dem Typen nach vorne (in diesem Moment kommt übrigens erst das von links kommende Auto an uns vorbei - ich hätte in der Zeit einen kompletten Walzer tanzen können). Ich frag ob er sich was getan hat; hat er nicht, Aufprall war ja nur bei 10 km/h oder so. Wir steigen aus und schauen uns die Sache an - kann ja nicht so viel passiert sein. Denkste, der BMW hat ne AHK, die sich schön in meine Front gebohrt hat. Seine AHK ist ein wenig nach recht verbogen, hatte unten aber schon etwas Rost, also keine Ahnung wie haltbar die überhaupt noch war - für meinen A1 hats gereicht. Wir haben Adressen ausgetauscht - er lässt die Sache bei meinem Kumpel, der ne Werkstatt hat richten. Schuldfrage ist ja klar bei mir und netterweise hat er auch keinen großen Aufriß gemacht. Ich fahre 40 TKM im Jahr, davon 25 TKM Autobahn. Nie, nirgends und nichts passiert, aber dann so ein dämlicher, überflüssiger Leichtsinnsfehler. Den Schaden würde ich bei mir auf ca. 1.500 - 1.800 Euro schätzen. (nachdem damals, Anfang des Jahres eine neue Front durch Blödheit an einem Boller ohne weiteren Schaden schon 900.- Euro gekostet hat). Der Beifahrerteil der Front hat es hinter sich und ein Bruch im Singleframegrill. Spaltmaße rumdrum ok - scheinbar hat es nicht mehr erwischt. Da ich den A1 als Zweitwagen brauche, im Januar aber dazu auch beim VVD (Audi Versicherungsservice) SF1 für die neue Versicherung benötige, muß ich den Schaden wohl aus eigener Tasche zahlen. Alternativ könnte ich den Schaden über den VVD abwickeln lassen und den neuen A1 dann als Zweitwagen bei meiner HDI Versicherung anmelden. Sind halt 300.- Euro im Jahr vrs. 850.- Euro im Jahr. Melden müsste ich den Unfall bei der HDI nicht, denn ich hatte dort noch nie einen Zweitwagen angemeldet und der neue A1 Sportback kommt ja eh dann mit ner neuen Versicherung. Aber trotzdem.........ich könnte über meine eigene Dummheit so kotzen. Einmal nicht aufgepasst, dann noch nen 1er mit AHK ausgesucht und schon den Dreck im Schachterl.
Passiert, mir ist in Italien auf einem Parkplatz auch einer reingefahren, das kratzt am Ego,legt sich aber wieder. Fahre ebenso rund 45000 km im Jahr, dieser Flüchtigkeitsfehler , bin mir sicher ich hätte den Unfall verhindern können, ärgert mich maßlos.
wenn er eine abnehmbare Anhängerkupplung hat, würde ich die Schuldfrage aber nicht 100% bei dir sehen. So weit ich mich erinnere muss eine abnehmbare Anhängerkupplung auch wirklich abgenommen werden, wenn sie nicht gebraucht wird. Meine mal gehört zu haben, dass er sonst eine Teilschuld bekommt. Würde das aber, wenn du in diesem Fall was unternehmen möchtest, nochmal mitm Anwalt abklären. Stichwort: Schadensminderungspflicht davon abgesehen, wäre dein Schaden eventuell nicht ganz so heftig, wenn der andere keine Kupplung drann gehabt hätte.
Viel Fahrpraxis führt auch dazu, daß man Situationen in "Schubladen" einordnet. Das ist meist hilfreich, aber wenn sich, wie in Wolferls Fall, der Vorausfahrende mal nicht so wie 94,7% der anderen Autofahrer verhält, und dann auch noch ein bisschen Pech dazukommt, dann ist es schnell passiert. Wolferls Unfall nehme ich als Mahnung, trotz langjähriger unfallfreier Fahrpraxis nicht unaufmerksam zu werden! Eine Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse bedeutet bei einem Beitragsunterschied von € 550 p.a. natürlich, daß man bei Inanspruchnahme der Versicherung bereits nach wenigen Jahren kräftig und dauerhaft draufzahlt. Daher würde ich auch schauen, ob ich die Reparatur selbst bezahlen kann.
oh nein, das kann ich verstehen, dass dich das ärgert. Aber guck, es kamen keine Menschen zu Schaden, das wäre viel schlimmer. :wink:
Das ist totaler Quatsch! Die Schadenminderungspflicht gilt dahin,dass man als Geschädigter nicht die Schadenhöhe explodieren lassen soll. D.h. Er muss sich immer vorstellen,dass er den Schaden aus eigener Tasche zahlen würde und schon sinken manch Ansprüche Ja,so ein Schaden ist übel,ich fahre auch viel aber solche Fehler schleichen sich wegen dieser Routine leider ein. Frag mal mein Seitenteil hinten rechts,was trotz der vielen Fahrerfahrungen durch meinen Freund einen Knick bekommen hat...Schaden bei der Unfallgegnerin 20 euro und bei mir 300 Euro aufwärts...
... Schadensminderungspflicht , Schadensminderung, § 254 BGB, § 632 Absatz 3 BGB, Schadensersatzanspruch dort heißt es unter anderem: "Nach dem Gesetz (§ 254 BGB) trifft den Geschädigten, also denjenigen, der einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, eine sogenannte „Schadensminderungspflicht“. Danach ist der Geschädigte verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden ...."
Mal ehrlich. Recht hin oder her - ich bin ihm draufgefahren weil ich unaufmerksam war. Ich habe auch noch seine Heckschürze etwas erwischt, was ihn gar nicht interessiert. Für ihn scheint das Auto ein reines Nutzfahrzeug zu sein, er schaut auch entsprechend fertig aus. Ich bin dankbar wenn er sich auf meine Kosten nicht eine schöne neue Heckschürze kaufen möchte - dass könnte er nämlich da ich ihn nachweisbar touchiert habe. Ich nehme die Schuld auf mich und werde den Teufel tun ihm auch noch was aufzubürden. Hätte ich halt besser aufpassen müssen. Das würde ich als Geschädigter von jemand der mir draufrumpelt auch erwarten. Recht mag Recht sein, aber Fairniss geht vor
Och, das ist ein beliebter Trick von Versicherungsbetrügern. Mir so ähnlich passiert, die Versicherung wunderte sich warum dem Typen in 3 Monaten 15 Leute hinten drauf Gefahren sind.