Hallo Freunde, ich fahr ja nun schon seit einem halben Jahr den A1. Meine Frau fährt bisher einen A2. Da wir aber Nachwuchs bekommen, wollen wir uns einen A4 Avant holen. Ich hab auch schon einen gefunden, der genau das hat was ich will. Das Auto muss aber von mir überführt werden. Es steht in Frankreich. Ich wohne nicht weit weg von der französischen Grenze also kein Problem für mich. Ich weiss nur jetzt nicht genau was ich alles brauche an Unterlagen. Wer hat von euch schon ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert? Ich muss doch dann auch Steuern zahlen oder gilt das nur für Länder ausserhalb der EU. Sorry für die blöden Fragen. Zuerst muss ich mich wohl um ein Überführungskennzeichen kümmern. Gleich vorweg, ich habe bereits alle Themen hier auf a1talk gelesen z. B. http://www.a1talk.de/smalltalk-und-offtopic/2839-kurzzeitkennzeichen-online.html http://www.a1talk.de/rund-ums-auto/...erkauf-vom-neuwagen-garantie-anmeldung-2.html Dort habe ich aber keine Anleitung oder ähnliches gefunden. Ich hab mich schon kreuz und quer. Hier steht z. B. Gilt das Überführungskennzeichen auch im Ausland, dass ich für Fahrten in das Ausland ausserhalb der EU ein Ausfuhrkennzeichen brauche und innerhalb der EU ein Kurzkennzeichen. Wie ist das aber bei einer Fahrt "nach" Deutschland? Ich denke auch ein Ausfuhrkennzeichen oder? Weil ich fahre ja auch auf französischem Boden... Danke für eure Hilfe...vielleicht hat ja einer von euch seinen A1 auch aus dem Ausland und vielleicht einen kleinen Ablaufplan für mich zur Hand? Wäre genial. ps: Ja ich könnte den Avant auch hier in Deutschland holen aber meine Frau ist aus Frankreich und dort sind die Wagen noch etwas günstiger. LG
Ich denke einige der Fragen kann dir die Zulassungsstelle deines Vertrauens beantworten. Außerdem kannst du auf deren Wort mehr Wert legen als auf Aussagen aus einem Onlineforum. Wenn es später Theater mit der Rennleitung gibt kannste auch nicht auf a1talk.de verweisen.
Hallo, ok, trotzdem Danke für Deine Antwort. Sofern jemand vielleicht ein Auto importiert hat, möge er sprechen Werde aber morgen früh auch mal zur Zulassungstelle fahren. Tolle Farbe deines A1 ...ist das tiefseeblau?
Danke. Jein, heißt bei Audi Scubablau Metallic, in Anlehnung an das Akronym Scuba für self-contained underwater breathing apparatus. Hat also schon was mit Unterwasser zu tun, aber nicht zwingend mit Tiefsee.
Jemand beim Zoll kann dir vielleicht auch helfen. Die haben doch auch mit sowas zu tun. Gesendet von meinem LT30p mit Tapatalk 2
geht es hier um einen Neuwagen? Neuwagen aus dem EU-Ausland sind grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern, d. h., die Umsatzsteuer ist in Deutschland zu zahlen. (Neuwagen im steuerlichen Sinne = Erstzulassung vor weniger als 6 Monaten, max. 6000km). Du zahlst in Frankreich nur den Nettopreis, nach der Zulassung hier in Deutschland hat man 10 Tage Zeit, die Umsatzsteuer beim heimischen Finanzamt anzumelden+zu zahlen. Für den Import von Neuwagen (EU-Ausland) haben wir bei unseren Autokäufen bisher zwei Varianten gehabt: - einmal haben wir ein Export-Kennzeichen des Landes bekommen, in dem wir das Auto gekauft haben. Das hatte der Händler uns besorgt, ebenso die Versicherung für die Dauer der Ausfuhr vermittelt. - Eine andere Variante war, der Händler hat uns alle Unterlagen für das Auto zugeschickt, wir haben das Auto hier zugelassen und sind dann mit den deutschen Kennzeichen zur Abholung gefahren. Würde ich aber nur bei vertrauenswürdigen Händlern machen, denn meist muss das Auto im Voraus bezahlt werden. Bei der Zulassungsstelle musst Du dich in jedem Fall erkundigen, was du alles für die Zulassung mitbringen musst. Bei Neuwagen möchten die oft neben den üblichen Unterlagen eine Bescheinigung des Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt. Deutsche Export-Kennzeichen gelten meines Wissens nur für den Export. Für den Import könntest Du daher höchstens eine Kurzzulassung verwenden, die aber max. fünf Tage gilt - häufig reicht das ja nicht, wenn man zB die Fahrt noch mit ein paar Urlaubstagen kombinieren will. Daher hatten wir uns für die anderen Lösungen entschieden.
Hallo, danke für eure antworten. Super! Ich glaube jetzt wird es richtig kompliziert, denn der Wagen ist kein Neuwagen bzw. er ist "neu" und steht beim Händler. Hat aber schon 500km drauf. Erstzulassung ist aber 9.12. Ist er jetzt neu oder nicht? Die Sache mit der Überführung ist geklärt. Ich brauche in Kurzzeitkennzeichen. amalfi hat hier recht! Habe vorhin mit der Zulassunsstelle gesprochen. Die hat mir zwar alles am Tel erklärt aber wenn man das zum ersten mal hört, ist man danach etwas durcheinander :w00t: Eine gute verständliche Anleitung zur Thematik hab ich hier gefunden. http://kennzeichen.fahrzeug-verzeichnis.de/kurzzeitkennzeichen.html - jetzt weiss ich zumindest schonmal wie ich vorgehen muss wenn ich das Überführungskennzeichen (5 Tages Kennzeichen) nehme. Die EVB werde ich heute beantragen. Da Frankreich ein EU Land ist, gibt es damit keine Probleme. Am Telefon sagte mir die freundliche Frau auch, ich soll trotzdem die sog. grüne Karte dabei haben. Die Versicherungskarte ist der Nachweis, dass Ihr Fahrzeug auch im Ausland versichert ist. Im Falle eines Schadens, ist diese Karte wichtig. Quelle: http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/#Gruene-Karte Jetzt muss ich nur noch das mit der Steuer kläre und hier ist es ja wichtig zu wissen, ob der Wagen mit 500km neu ist oder nicht. ich denke wohl kaum oder? Ich rufe jetzt einfach mal den Zoll an wie von sandtigerhai empfohlen. Gute Idee Viele Grüße sebbi
Gelesen? Also ist es ein Neuwagen. Das schwierigste war bei uns immer, dem Händler zu verklickern, dass wir eine Netto-Rechnung brauchen... Ist aber EU-Gesetz! Frag am Besten noch mal bei Deinem Finanzamt nach in der Abteilung für "Fahrzeugeinzelbesteuerung", die können dir hoffentlich alles genau zum Ablauf erklären.