Sodele ich hab gerade den Lösungsvorschlag von Audi von meinem Händler erhalten: Heckklappe muss neu eingestellt werden. Die blanke Stelle wird NICHT nachlackiert (???) sondern es kommt nur die Lackschutzfolie in Wagenfarbe drauf und dann soll da angeblich nix mehr passieren... Irgendwie kommt mir des sehr seltsam vor, hätte wenigstens damit gerechnet, dass nachlackiert wird...
Ich bin immer davon ausgegangen, dass zwar andere Puffer verwendet werden, aber natürlich trotzdem die Heckklappe genau justiert wird! Da die Probleme ja häufig auftreten, werden die das sicher auch (wieder) so machen! Eine Feinjustierung bei allen A1 ab Werk ist ja sicher günstiger, als eine Nacharbeit bei 20 % der Käufer, wenn damit auch ein negatives Image einher geht!
Genau die gleiche Lösung bekam angeblich mein Händerl auch, absolut inakzeptabel! Mein Händler setzt sich jetzt nochmal mit Audi in Verbindung, sollte wieder nichts passieren gibt es ja noch einen Rechtsweg .....
Vor allem der Oberkracher war dann als es drum ging nen Termin zu vereinbaren zwecks Ausbesserung. Die nette Dame am Telefon erklärt mir dann dass ich nen Polo als Leihwagen haben kann der würde mich dann nur 33 EUR am Tag kosten... hab der netten Dame mal dann erklärt dass ich darauf bestehe einen kostenlosen Leihwagen zu bekommen da der Mangel ja nicht mein verschulden ist...
Könntest recht haben. Habe meinen A1 mit Dynamikfahrwerk seit Mitte März 2011 u. keinerlei Probleme mit dem Lack bzw. T-Puffer an der Heckklappe !!!!!!
Ich hab keine Probleme, auch wenn im Dezember die komplette heckklappe und die Heckschürze ausgetauscht wurde. Vielleicht gerade deswegen, weil da ja alles eingestellt werden musste...
Ja sollte eigentlich so sein , doch bei Audi läuft das anderst. Du hast bei Audi nur Anspruch wenn die Mobilitätsgarantie greift, das heißt, erst wenn dein A1 nichtmehr läuft. Da dies in dem Fall nicht ist, hast du bei denen kein Recht auf einen Leihwagen... leider .
Also mein hat mir schon im vorraus nen Leihwagen angeboten wenn bei mir die Blanke Stelle behoben wird...
ist nicht ganz richtig. Innerhalb der Garantie hast Du bei Garantiearbeiten die länger als 2 Stunden dauern einen Anspruch auf ein kostenloses LEIHFAHRZEUG: