Ich möchte meinen verstaubten Thread mal wieder ausgraben: Es stehen immer noch die Spiegelabsekung auf der Beifahrerseite und die ABT Leistungsoptimierung aus! Irgendwie bin ich da noch nicht zu gekommen! Die Leistungsoptimierung steht aber kurz bevor! Was ist in letzter Zeit passiert? - Ich habe letztes Wochenende die 10.000km Marke geknackt - Auto erstmals bis Obergrenze ausgefahren (laut Tacho 210, Navi sagt 197) - Das Auto ist frisch mit Wachs versiegelt worden jetzt wo der Sommer naht - Die Navigationsfunktion ist freigeschaltet worden Sonst ist nicht viel passiert. Mir macht das Auto immer noch Spaß.
Es gibt wieder eine kleine Neuigkeit, mir bedeutet sie aber sehr viel: Ich habe mein Darlehen bei der Audi Bank gestern abgelöst! 8 Monate früher wie ursprünglich geplant bekomme ich nun den Fahrzeugbrief von meinem kleinen zugeschickt. Damit gehört er dann auch wirklich mir! ABT Leistungssteigerung steht immernoch aus, wird aber jetzt zeitnah erledigt (Geld ist ja jetzt da ) Spiegelabsenkung steht auch noch aus, werde es aber selber versuchen. Hab durch Zufall rausgefunden das ein bekannter ein VCDS zuhause hat
Update: ABT Leistungssteigerung ist jetzt erledigt! Update 2: Spiegelabsenkung Beifahrerseite ist jetzt auch erledigt!
Nächstes kleines Update: Unsere Beziehung neigt sich dem Ende. Ich werde das Auto bei mobile.de einstellen. Innerhalb von zwei Jahren war das Auto zu oft in der Werkstatt. Für mich nicht mehr akzeptabel.
Der Audi ist weg - der neue ist da Hallo zusammen, auf diesem Wege möchte ich euch kurz meinen A1 Nachfolger vorstellen. Es ist ein Jahreswagen geworden, ehemals Werkswagen von VW. Ein Golf VI GTD. Ich hab euch mal ein paar Bilder hinten angehängt, vielleicht fährt man sich ja mal über den Weg!
Ja, der war wohl am 24.07 beim Autohaus. Da sagte man mir gestern man wartet jetzt auf das Ergebnis und dann bekomme ich mein Geld - was macht der Gutachter eigentlich??? Sucht der nach Mängeln die noch mal Abzug im Endbetrag geben?
Ich meine, mal gelesen zu haben, daß der Händler neben der (Be-)Nutzungsentschädigung zusätzlich auch die über das normale Maß hinausgehende Abnutzung in Abzug bringen kann, wenn er bei der Wandlung den Kaufbetrag zurückzahlt, anstatt ein anderes Fahrzeug zu liefern. Aber bitte, das ist ohne Gewähr und bedarf der Überprüfung, falls da irgendwelche Unannehmlichkeiten für dich bei der Begutachtung herauskommen.