Vier Sitzplätze. Und im Falle einer Verkehrskontorolle sind bei einem Verstoß dagegen sicher nicht nur 40 EUR wegen nicht angeschnallt sein fällig. An einen Unfall mag ich gar nicht erst denken. So was nennt man auch verantwortungsbewusstsein. Denn die Verantwortung liegt nun mal beim Fahrer.
Ich denke die 40€ Strafgeld gelten für jene Fälle, in welche Personen auf zugelassenen Sitzen unangeschnallt fahren. Dadurch das der A1 keinen 5 Sitz besitzt, dürfte es einiges mehr an Strafgekd vielleicht sogar weitreichendere Konsquenzen haben. Bin auf dem Gebiet aber auch kein Fachmann
"In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." StVO §21: Personenbeförderung "Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen StVO § 21 Abs. 1, 2, 3; § 49 Abs. 1 Nr. 20 5 €" Bußgeldkatalog, 97-106 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE Klingt komisch, ist aber offenbar wirklich so. Kostet 5€, keine Punkte und der überschüssige Fahrgast muss aussteigen. Es sei denn es ist ein Kind. ABER: der Versicherungsschutz greift nicht. Das kann also im Fall des Falles extrem teuer werden.
Und wenn der 5. Fahrgast bei der Kontrolle bellt ?! ;-) Kleiner Spass...ich bin mir der Gefahr bewusst. Und ich nehme sowieso niemanden mit, der sich nicht anschnallt - Prinzipsache!
Oh, ist mir noch garnicht aufgefallen, dass da garkein Gurt ist war ja selbst bei meinem alten 206er. Tzktzk.
Die fünfte Person würde aber ohne angelegten Gurt mitfahren. Verstoß gegen Par. 21a Abs. 1 Satz 1 StVO. Macht € 30.
Wieso ist das so billig? Ich fände da sollten Punkte fällig werden. Ohne Gurt fahren ist höchste Personengefährdung.
Du gefaehrdest aber vor allem nur dich selbst. Ich finde darauf sollte garkeine Strafe gelten. Dass die Versicherung dann nichts zahlt ist natuerlich klar. Was anderes waere es nur, wenn man z.B. Kinder unangeschnallt mitfahren laesst. Da sollte zweifellos einiges faellig werden. Denke in dem Fall greifen dann aber eh auch noch andere Gesetze.