Aber natürlich ist mir das klar, bloß was soll ich machen ich kann die Reifen ja nicht nach Zürich liefern ausserdem Schneit es morgen nicht und wir fahren fast 90 % auf der Autobahn (die ja gestreut ist)
Abgesehen davon, dass Winterreifen zu empfehlen sind, gibt es Punkte und Geldstrafen nur, wenn die Straßen verschneit oder vereist sind. Also kein generelles Sommereifenverbot, nur weil Winter ist und neben den Straßen Schnee liegt...
Liefertermin Hallo an alle, bin neu hier, hab meinen A1 am 15.11. bestellt und den unverbindlich den Februar 2011 als Liefertermin genannt bekommen. Hoffe er kommt schon früher!!! Was meint Ihr, wie die Chancen stehen?? Werde Ihn in Ingolstadt abholen.
Hallo Riwa1601, erstmal Glückwunsch zur Bestellung! Vielleicht hast du Glück und es wird noch minimal früher, aber ich denke vor Mitte/Ende Januar kannst du nicht mit deinem A1 rechnen!
Du hast zwar Recht, aber gerade im Moment kannst Du verschneite bzw. vereiste Straßen nicht ausschließen. Man fährt ja nicht nur auf geräumten Autobahnen und nicht alle Nebenstraßen sind frei. Bei uns wird zB. teilweise mit Rollsplitt die Fahrbahn abgestumpft und nicht gesalzen. Da nutzt mir eine geräumte Autobahn auch nichts. Wer kann schon wissen, ob auf einer längeren Strecke alle Straßen geräumt sind? Da nützt es Dir auch nichts, dass es kein generelles Sommerreifenverbot gibt. Kommt es bei diesen Witterungsverhältnissen zum Unfall, findet die Bereifung auf jeden Fall "besondere Beachtung". Übrigens kann auch die Vollkasko in diesem Fall eine Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen. Das habe ich in meiner Praxis schon einige mal erlebt und konnte meinen Kunden nicht helfen.
Vollkasko hin oder her.... wie sieht das denn jetzt, seit dem neuem WRgesetz, wegen der Haftpflicht aus? Mal angenommen Jemand baut einen Unfall, hat Schuld und Sommerreifen drauf! Zahl die Haftpflicht denn den Gegnerischen Schaden, wenn der Unfall zb nicht mit WR passiert wäre? Als Beispiel mal jetzt! (sorry f. ot)
Ja, die Haftpflicht zahl den Schaden am anderen Auto in diesem Fall, kann das Geld dann aber bei ihrem Versicherungsnehmer zurück fordern. Als Geschädigter hast Du also kein Problem, wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war.