Also ich hatte bis jetzt nur Abweichungen von 0,1 Litern aber bei der letzten warens auch gennau 0,4 :blink: Naja, anyway... finde dennoch das die Kiste für ihre Leistung schon sparsam ist... vorausgesetzt man trettet sie nicht auf der AB... aber das ist halt bei allen Turbomotoren so... Kühlung muss ja irgendwoher kommen
Im letzten Wochenzyklus waren's auch 0,5l Differenz. Bordcomputer sagt 6,5. Zapfsäule und KM-Zähler 7l. Passen die einem in der Werkstatt den Wert an, wenn man sie darum bittet oder geht das nur über nette Menschen mit nem VCDS?
Ich möchte das ursprüngliche Thema noch einmal aufgreifen. Aus meiner Erfahrung kann man von folgenden Grundlagen ausgehen: 1. Je mehr Tankvorgänge, desto genauer die Berechnung 2. Die Geschwindigkeitsanzeige geht immer min. 10% vor, ergo auch die Km-Anzeige. 3. Wenn aus 1 + 2 der Durchschnittsverbrauch berechnet wird, ist dieser auf jeden Fall zu gering. 4. Die Verbrauchsanzeige im Bordcomputer zeigt immer zu wenig an. Berücksichtigt man alle Vorgaben, ist der tatsächliche Verbrauch immer höher als die Anzeige des Bordcomputers und die Berechneten Tankwerte. Aber wen interessiert das ? Mich. :wink: 1.6 TDI mit angezeigtem Verbrauch von 5,4 L/ 100km. Berechnet 5,9L/ 100km Tatsächlicher min. 6,4L/ 100 echte Km Wie war noch mal der vom Werk angegebene Normverbrauch. :cursing: Gruß Georg
Wenn die Vermutungen stimmen würde das heißen, dass bei 100km/h auf dem Tacho tatsächlich nur max. 90km/h vorhanden wären...das wage ich sehr zu bezweifeln!!! Kann man ja auch mit GPS (unter Berücksichtigung einer minimalen Restabweichung) so nicht nachvollziehen.
Geschwindigkeits anzeige geht gesetzlich immer etwas vor, aber sicher keine 10% und die Kilometer werden aber richtig gemessen, habe das schon mit GPS getestet. wobei noch nie bei einem Auto des VAG Konzerns
Nach StVO darf ein Tacho nie zu wenig anzeigen und nach einer EU Verordnung max 10% mehr. Im Schnitt waren es bei meinen Autos immer so ca. + 5 km/h Der Wegstreckenzähler ist dabei auch wesentlich genauer! Der darf nämlich nach § 57 Abs. 3 StVZO nur eine Abweichung von max +/- 4 % betragen