Akustische Rückmeldung beim verriegeln nachrüsten

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von need4speed, 15.08.2014.

  1. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Weise aber im gleichen Beitrag nicht auf die Leseschwäche anderer hin. ;)
    Das machts ein klein wenig lustiger. :thumbsup:

    So mit Fehler eingestehen is nich jedermanns Sache. :D

    Junge, du bist der einzige, der hier ständig nervt.
    Wenn dir eine Frage eines anderen Users nicht passt, dann halt dich einfach vollkommen zurück, du möchtest deinen Kram auch beantwortet haben.
    Also einfach mal den Ball flach halten und die Leute hier nicht weiter anpöbeln, dann wird alles gut.
     
    #11 A1Scuba, 16.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 16.08.2014
  2. streetfight915

    streetfight915 Audi A1 Guru

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    Ja Herr Motorenentwickler gehe mal weiter deine Schulbücher studieren vielleicht merkste dann so einiges....

    Ist ja wohl mein gutes Recht meine Meinung zu sagen und ich werde bestimmt keine Tips geben für Sachen die Verboten sind. Schließlich ist es ein Forum wo jeder mitlesen kann. In meiner Straße stehen 5 Audi A1 nachher ließt das noch einer und baut sich den Käse auch ein.

    Außerdem ist es wie gesagt Verboten und sowas sollte man nicht unterstützen. Hier wird sich ja schon in die Hosen gemacht wenn eine Audi Felge kein Gutachten hat. Aber dann sowas unterstützten ??
    Eigentlich müssten sachen die illegal sind sofort gelöscht werden.

    Wer sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt der sollte das wissen und keine Unterstützung verlangen, sondern einfach selber machen....
     
  3. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    Ja ist es denn jetzt verboten oder eine rechtliche Grauzone? :confused2:
    Bitte lass mich an deinem Wissen teilhaben [​IMG]
     
  4. streetfight915

    streetfight915 Audi A1 Guru

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    Habe ich doch geschrieben: Die Benutzung der Chirp-Funktion ist im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

    Grauzone weil es bei Keyless anscheined erlaubt ist, weil bei Renault z.B. Hupt es Serienmäßig wenn man sich vom Fahrzeug entfernt. Also gibt es ja anscheind ausnahme Regelungen.
     
  5. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    § 1*Grundregeln
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Sorry, das ist lächerlich bei einem "Beep" was man in 5 Metern Entfernung kaum noch hört
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    § 16*Warnzeichen
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben 1.**wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder 2.**wer sich oder andere gefährdet sieht.

    1. Ich gebe in dem Fall keine Schall- und Leuchtzeichen, mein Auto tut es
    2. wäre - sofern diese Regel für den beschriebenen Fall gelten würde (was sie nicht tut) - auch das blinken beim verriegeln untersagen. Also lass dir das bitte ganz schnell rauscodieren !
    --------

    § 30*Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

    Du solltest dein Auto gar nicht mehr verschließen weil jede normal zugeschlagene Autotür lauter ist als das "Beep" von dem ich rede.

    § 35e*Türen
    (1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.

    siehe § 30*(1)
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    § 55*Einrichtungen für Schallzeichen

    (4) Ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen nach Absatz 3a Satz 1, angebracht sein. Nur die in Satz 1 der Absätze 3 und 3a genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn oder zusätzlich mit dem Anhaltehorn ausgerüstet sein.

    Also auch noch 1 bis 3a:
    (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

    (2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Homer angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB (A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

    (2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im*Anhang*zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

    (3a) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3a mit Anhaltesignal und mit Signalgebern für rote Lichtschrift ausgerüstet sind, dürfen neben der in Absatz 3 vorgeschriebenen Warneinrichtung, dem Einsatzhorn, mit einer zusätzlichen Warneinrichtung, dem Anhaltehorn, ausgerüstet sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltehorn nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden kann. Es darf nicht möglich sein, die Warneinrichtungen gemeinsam zu betreiben.

    Ich finde dort kein Verbot eines "Beep", welches man in 5 Metern Entfernung kaum noch hören kann.
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    Sehr schön, also ist es nicht verboten sondern - wenn überhaupt - eine rechtliche Grauzone. Damit sollte dieses Thema - welches ich mit meiner Anmerkung in Post 1 zu vermeiden gehofft hatte - erledigt sein und ich würde mich sehr freuen falls es noch sinnvolle Beiträge zum eigentlichen Kern meiner Eingangsfrage geben würde :thumbup:
     
  6. streetfight915

    streetfight915 Audi A1 Guru

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    Das ist deine persönliche Meinung trotzdem ist ja alles beschrieben, es ist unnötige Lärmbelästigung und wofür brauchst du es wenn man es angeblich in 5m Entfernung nicht mehr hört ? Schau doch einfach auf die Blinker oder bist du Sehbehindert? Aber dann dürftest du auch kein Auto fahren.

    Du willst es doch nur haben um Aufmerksamkeit zu bekommen. Dann solltest hier mal nachsehen Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung ? Wikipedia
    Kein Mensch braucht das außer welche die einen ATU getunten Polo fahren, damit auch jeder sich umdreht wenn sie zu Ihrem Auto dackeln


    Du wirst in der StVO auch nicht finden das ein "Beep" verboten ist. Dort steht auch nicht das Hupen verboten sind. Es zählt unter Schallzeichen aber das willst du nicht verstehen.

    § 16 Sag ja alles. Und wenn du der Meinung bist du tust es nicht sondern dein Auto dann ist dein geistiges Nivau sehr tief. Oder ist dein Auto ein Transformer :lol:
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben 1.**wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder 2.**wer sich oder andere gefährdet sieht.
     
    #16 streetfight915, 16.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 16.08.2014
  7. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Lieber streetfight915, was die "Nützlichkeit" von chirp oder beep angeht, bin ich mit dir einer Meinung. Mir persönlich reicht auch das serienmäßige klack der ZV als akustische Bestätigung. Allerdings hat der Threadersteller dazu eine andere Meinung, und das darf er auch! Also, wenn er, aus welchen Gründen auch immer, unbedingt ein tuut oder mööt haben will, dann lass' ihn doch!
     
  8. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Seinen eingeschränkten geistigen Horizont darzulegen heißt bei einer Diskussion nicht, dass man automatisch Recht hat.
    Vielleicht sollten wir uns daher einfach mal wieder dem Topic widmen; die Frage ist klar formuliert. Vielleicht kann dem TE ja doch noch jemand helfen ohne über Sinn und Zweck hinter seiner Frage zu diskutieren.
    Streetfight, vielleicht solltest du dir auch mal Gedanken machen, wie man mit anderen (unbekannten) Menschen umgeht, und dass ein etwas freundlicherer Umgangston einen manchmal eher zum Ziel bringt als das was du hier an den Tag legst.
    Ich glaube zwar nicht, dass du das verinnerlichst, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Denk immer dran: wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück.
    Du hast auch mal wieder ne Frage und möchtest, dass man dir hilft.
    Deine Nebenkostenabrechnung könnte man auch in der Luft zerreissen und sich daran aufhängen, dennoch herrscht dort ein halbwegs gepflegter Umgangston und es werden dir Tips gegeben. Versuchs doch auch mal.
     
  9. Hias

    Hias Guest

    es gibt diverse CanBus Alarmanlagen bei denen man auch ein "Chirp" beim verriegeln programmieren kann. Teils sogar mit Funksirene, spart dann sogar das Kabelziehen in den Motorraum. Cobra z.b bietet was passendes an.
     
  10. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    Sch.. ja, jetzt hast du mich erwischt. Vielen Dank für die Diagnose. Du solltest deinen Benutzernamen in "streetFreud" ändern [​IMG]

    Das ist hier ein Diskussionsforum - du aber diskutierst nicht, du diktierst (oder versuchst es zumindest), du unterstellst und du beleidigst. Da dies weit, ganz weit, unterhalb meines Niveaus ist werde ich da ab sofort auch nicht mehr drauf eingehen.

    @Hias: Danke für den Tipp, werde ich mir mal anschauen :thumbup:
     

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