Ja, sicherlich. Und bei der Frage, in welchem Fall man einen Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Teile hat und wann nicht.
Genau, und wenn eine Einstiegs- leiste nicht am Fahrzeug dran ist, weil es sie nicht mehr gibt, kann man dem Hersteller kaum vorwer- fen, er würde "wüten"....
Selbstverständlich kann man es dem Hersteller vorwerfen. Zum einen eine mangelhafte Planung und/oder wenn es vorgesehen war diese ab Tag oder Fahrzeug X nicht mehr zu verbauen, grottige Kommunikation. Und ob hier nachgebessert werden muss, entscheidet halt die Judikative, wenn beide Seiten es darauf anlegen wollen. Und wie das Beispiel mit dem Kristallaschenbecher beim 100.000+ € teueren Lexus zeigt, können auch vermeintliche Kleinigkeiten zur Wandlung führen. Aber leider lässt der kleine Konsument oder auch viele Arbeitnehmer sich sehr oft nur auf der Nase rumtanzen. Kein Wunder dass man kaum noch für voll genommen wird.
Soll der Hersteller ganzseitige Anzeigen in Zeitungen schalten und verbreiten das aus den Kreuzschlitzschrauben unterhalb der Sitzbank nun ein Innensechskant geworden ist? Blöd, ich hatte meine Hobbywerkstatt komplett auf vergoldete Kreuzschlitz umgestellt. Hätte ich das gewusst, hätte ich das Auto nicht gekauft... Natürlich eine überzeichnete Darstellung meinerseits, aber wo fängt es an, wo hört es auf? Auch das mag jeder für sich selbst im Einzelfall festlegen... Fakt ist nach bisheriger Informationslage, dass wir gar nicht wissen ob fehlende Einstiegsleisten jetzt einer Modifikation innerhalb der Serie ist oder ob diese bei Ralfi_A1 "vergessen" wurden. Wenn die Dinger nicht nachbestellbar sind mag es an der Serie liegen. Denn als Ersatzteil müssten diese ja erhältlich sein, zumindest für die Modelle die es serienmäßig haben/hatten. Die Leisten mit dem Aschenbecher zu vergleichen haut aus meiner Sicht nicht hin. Der Aschenbecher war wohl explizit bestellte Ausstattung, die Einstiegsleisten sind das wohl nicht (und damit nicht "einklagbar").
Irgendwo im Ausstattungstext steht das der Serienstand vorbehaltlich von Änderungen seitens des Hersteller ist. Von daher kann er jederzeit etwas ändern, wie eine Leiste wegfallen lassen.
Das ist nicht überzeichnet, sondern Blödsinn denn für den Kunden ändert sich ja nichts vom Umfang. Wenn dem Kunden zwischen Version, Stand Bestellung, und Version, Stand Auslieferung, Lieferumfang "verloren" geht oder ändert, hat man diesen gefälligst davon zu informieren. Da braucht man auch keine Anzeige schalten, sondern informiert die Leute über den Verkäufer oder direkt schriftlich, dass sich der Lieferumfang geändert hat. Fertig. Und jetzt komm nicht damit, dass das massive Extrakosten sind, das lässt sich recht simpel digital lösen und automatisieren, jedenfalls bei der schriftlichen Variante... Bei der Produktion wird doch nahezu jede Schraube dokumentiert um Prozesse effizienter zu gestallten. Selbstverständlich ist das vergleichbar, Lieferumfang ist Lieferumfang. Zumal selbst eine günstige Nachrüstung mit einem Plastikaschenbecher kein ausreichender Ersatz war, nach Meindung der Judikative. Zwar übertrieben meiner Meinung nach, aber das zeigt, dass man sich als Verbaucher nicht immer kleinreden lassen braucht. Das ist leider weit verbeitet diese Einstellung, wodurch Hersteller natürlich teils immer unverschämter auftreten. Ist ja ein Wunder dass dann Audi meinem Vater eine Gutschrift gab, nachdem sich etwas, was er geordert hatte, bis zur Auslieferung zur Serienausstattung gehörte. Komisch dabei ist das ja scheinbar so schwierig zu erkennen und zu lösen...
Danke für die Rückmeldung @qmatic Steht denn irgendwo das die Einstiegleisten zum Lieferumfang gehören? Wenn "ja" gebe ich dir ja recht. Wenn nicht bleibe ich bei meinem Blödsinn.