Oh je, da sitzen wir "ALLE" in einem Boot, und ich brauche mich nicht zu ärgern. Wie sagt man so schön: Geteiltes Leid ist halbes Leid!":crying:
Es kommt auch noch schlimmer Die Dinger sind in der EU Vorgeschrieben und man darf sie nicht entfernen Fällt es bei einer Polizeikontrolle auf das er fehlt, muss man sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Das habe ich mal irgendwo gelesen, scheint aber so nicht zu stimmen. Der Grund für den Warnhinweis ist Par. 35a Abs. 8 StVZO. Darin wird nicht zwischen Fahrzeugen mit und ohne deaktivierbarem Beifahrer-Airbag unterschieden. Dieser Paragraph bzw. Absatz kann noch nicht so alt sein, denn mein A1 EZ 11/2010 hat den Hinweis noch nicht. Den Vorschlag mit der Rechtslenker-Sonnenblende finde ich gut! Aber bekommt man die in Linkslenkistan so einfach?
Früher waren die in der Tür Falz eingeklebt oder an der Fläche des Armaturenbrett Richtung Türe. Allerdings wurde der Absatz erweitert und gilt auch für Fahrzeuge mit vorhandener Abschaltung. Da er einem daran Erinnern soll, dass man den Airbag abschalten muss!
Also den Aufkleber bringt man schon weg aber man sieht trotzdem wo er war und das geht für mich jetzt mal garnicht. Werde nächste Woche da eine Sonnenblende ohne Aufkleber bestellen das geht ganz sicher. Habs jetzt extra nur mal innen versucht.
Wenn du die Sonnenblende ohne Aufkleber bestellt hast, könntest du dann die Teilenummer posten? :thumbsup: