Also der 1,2 ist auch nicht für das Fahrprofil konzipiert, eher Kurzstreckenstadtverkehr. Das erklärt die geringe Leistung und das 5 Gang Getriebe. Bei heutigen Fahrzeugen musst du aber aufpassen mit Umbauten. Änderst du das Getriebe, ändert sich auch der Abgaswert aufgrund der anderen Übersetzung. Das heißt das du dann kein gültiges Abgasgutachten besitzt und die Betriebserlaubnis erlischt. Wenns doof kommt kommt sogar noch die steuerliche Relevanz aufgrund der Berechnung auf CO2 Basis hinzu. Das sollte man nur bedenken bei solchen Dingen. Bevor wieder die Klugen kommen und den Kommentar bombadieren, ja nicht jeder Tüv-Mensch oder Polizist merkt den Umbau, aber da sheißt nicht das er zugelassen ist. Bei einem Unfall (nicht mal selbst verschuldet) mit erheblichem Schaden (Personenschaden) wird häufig das Fahrzeug entsprechend untersucht (seitens der Ermittlungsbehörden oder der gegnerischen Versicherung) und dort wird solch ein Umbau mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt. Fahren ohne BE des Fahrzeugs sieht dann doof aus. Also nur mal in dem hypothetischem Thema drüber nachdenken und ja ich weiß genau wovon ich schreibe LG
Bitte um Erklärung: - wieso bei heutigen Fahrzeugen? - was meinst du mit Abgaswert? Für Sebastian, falls du es nicht eh schon hast, die Übersetzungsverhältnisse der beiden Handschaltgetriebe: 5G: 1. Gang: 3,769 2. Gang: 1,955 3. Gang: 1,281 4. Gang: 0,927 5. Gang: 0,740 6G: 1. Gang: 3,615 2. Gang: 1,955 3. Gang: 1,281 4. Gang: 0,973 5. Gang: 0,778 6. Gang: 0,646 Man sieht: 1.-5. Gang sind nahezu gleich und teilweise gleich übersetzt. Rückwärtsgang ist gleich übersetzt. Achsübersetzung ist bei beiden identisch.
Seitdem die Fahrzeuge in Abgaskategorien eingeteilt sind besteht schon das Problem das man auf das entsprechende Abgasgutachten achten muss. Brisant wirde es aber als die Besteuerung nach CO2 eingeführt wurde, da die gesamte Kategorierung des Fahrzeugs in einem Zyklus auf dem Prüfstand ermittelt wird. Das heißt das Fahrzeug fährt dirt eine Prüfstrecke und gibt vergleichbare Werte. Damit wird eine BE erteilt. Ändert man nun die Übersetzung (hast du oben für jeden Gang aufgelistet), ändert sich entsprechend das Ergebnis auf dem Prüfstand (ob positiv oder negativ). Das heißt: andere Geschwindigkeiten in anderen Drehzahlen und damit nicht mehr entsprechend der Zulassung. Damit erlischt das Abgasgutachten und die BE des Fahrzeugs. Deswegen ist es schwer nur eine Komponente zu tauschen. Würde er jetzt zB den 1,4er komplett mit allem umbauen, sieht die Sache anders aus, da es in dieser Kombination ein Gutachten gibt und er es entsprechend eintragen lassen kann (auf legaler Basis). Nir das Getriebe zu ändern, ändert die gesamte Rahmenstruktur um die Zulassung. LG
Vielen Dank für die übersetzungen. Ich geh nachher mal rechnen, habe eh Berufsschule Micha, der Tatsache bin ich mir bewusst. Ich habe da schon mit meinem Tüv-Prüfer drüber gesprochen. Ich muss mal schauen ob es irgendwo einen 1.2 Tfsi mit 6-Gang gab oder gibt, eventuell auch im Ausland. Muss mal die EG-Bescheinigung durchwälzen.
Mal etwas offtopic... Das sechsgang Getriebe von dem ihr redet, ist dass das welches auch der 2.0 TDI drinnen hat?
Der 2.0 TDI hat einen anderen Leistungs- und Drehmomentverlauf als der 1.4 TFSI. Deshalb hat das Getriebe des TDI andere Übersetzungen in den einzelnen Gängen.
Danke für die vielen Infos! Noch ne frage... Das Getriebe das beim A1 2.0 verwendet wird, kommt das auch bei einem 170 PS Motor (z.B. Golf, Passat etc..) zum Einsatz? Mit einer Teilenummer könnte ich das evtl selbst recherchieren, aber hab keine... :-( Oder rein für den A1 abgestimmt?
Das Getriebe wird Konzernweit verwendet (Kennbuchstabe NKL,NJU). Ich habe mal ein wenig gerechnet. Wenn ich von 4000U/min bei 170km/h ausgehe beim 5-Gang Getriebe, komme ich auf 3500U/min bei 170km/h beim 6-Gang Getriebe im 6.Gang. Test auf der Bahn zeigt, dass ich so "nurnoch" 7l/100km verbrauche. Bleibt nur die Frage der Machbarkeit bezüglich des Steuergeräts und ob die Teile passen.