Ich hab gerade mit Audi in Ingolstadt telefoniert. Die offizielle Lösung von Audi ist tatsächlich die, dass die blanke Stelle NICHT nachlackiert wird sondern einfach nur die Lackschutzfolie drübergeklebt werden soll und die Neueinstellung der Heckklappe. Scheinbar müssen wir armen geschädigten mit dieser "Premium" Lösung zurecht kommen. Werd jetz mal meinen Termin am 08.07.2011 zur Nachbesserung abwarten, sollte es danach immer noch zu Abreibungen kommen, wovon ich leider ausgehe, werde ich wieder Audi in Ingolstadt kontaktieren, bleibt mir ja leider nix anderes übrig
Würde ich keines Falls akzeptieren!!!! Wir sind hier bei Audi und nicht bei einer Billigmarke - wenn dies verbocken sollen sie es auch beheben wieder!
Ich hab auch noch so meine Probleme damit, das wirklich zu akzeptieren, aber mal ehrlich was bleibt denn anderes übrig als des so machen zu lassen wie von Audi vorgeschlagen? Rechtliche Schritte einleiten, da wirste auch nur ausgelacht...
ich glaub nicht das man da ausgelacht würde im Ernstfall dann... Du hast ja schließlich ein Mangelfreies Auto gekauft, und wenn Audi das nicht hinbekommt zu beheben was einfach an Faulheit oder Knausrigkeit liegt dann würden sie sich sicher über einen Negativ-PR-Gerichtsauftritt sehr freuen zusätzlich zu den schlechten A1 Absatzzahlen....
mal ne Frage an die Juristen unter uns: Im Prinzip ist das ja ein Mangel. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann (wie in dem Fall, oder nicht?!) steht dem Käufer dann nicht eine Nachbesserung (ist ja passiert mit der Folie) bzw. ein Schadensersatz/Kaufpreisminderung zu?!
Neuwagenkauf: Ihr Recht als Autokäufer - Wenn der Neuwagen Mängel hat - geldsparen.de Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer das Recht auf „Nacherfüllung“. Er darf ein mangelfreies Fahrzeug verlangen, muss sich aber erst einmal darauf einlassen, dass der Verkäufer den Schaden beseitigt. Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten. Grundsätzlich hat der Käufer Anspruch auf Verwendung von Original-Ersatzteilen und Neuteilen. Man beachte das Wort NEUTEILE - also angesicht des beilackierens nur oder sogar nicht zu lackieren......
Was ist, wenn der Händler nicht nachbessern will oder die Mängel nicht beseitigt bekommt? Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, kann der Käufer nach entsprechender Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt meist nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Tritt ein Autokäufer vom Kaufvertrag zurück, weil das Fahrzeug Mängel hat, muss er dem Verkäufer dennoch einen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs bezahlen. Dafür werden normalerweise 0,4 bis 0,67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer angesetzt. Bei einem 20.000 Euro teuren Auto, das rund 5.000 Kilometer gefahren wurde, wären das maximal 3,5 Prozent des Kaufpreises, also 700 Euro.
die gibts wohl überall, außer bei den aller aller ersten.. weil irgendwann die puffer getauscht worden sind