Blanke Stelle am Kofferraum...

Dieses Thema im Forum "Mängel an der Karosserie" wurde erstellt von Chriiis, 28.04.2011.

  1. Guni-Quäler

    Guni-Quäler Audi A1 Guru

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    Die Folie ist bei mir auch schon seit dem Kauf drauf, leider etwas schief aufgeklebt, passt gut zum Rest des Autos.:unsure:

    Ich würde es auch nicht glauben, wenn es hier nicht über zig Seiten dokumentiert wäre.:tongue:
    Bevor ich keinen Audi fuhr, hatte ich eine gute Meinung über Audi, das ist jetzt anders.:sad:
     
  2. DerAudiSuperFan

    DerAudiSuperFan A1talk.de Legende

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    Beurteilungskriterien á la Werkstattaktion 55G4

    Nur kurz zur Information :

    Im Rahmen der Werkstattaktion 55G4 wird u.a. der Bereich der Heckklappe "instandgesetzt"

    Das wissen wir ja schon !

    Beurteilungskriterien von der Audi AG an die Händler sind folgende :

    - Bei Fahrzeugen an denen der Lack bereits abgerieben ist und der "Schaden" nicht durch Polieren beseitigt werden kann, bekommt die Schadstelle / den Untergrund gereinigt, Korrosionsschutzgrund aufgetragen und die schwarze Lackschutzfolie !

    - jedoch bei Fahrzeugen, an denen kein Lackabrieb festzustellen ist, oder die beschädigte Lackstelle durch polieren "beseitigt" werden kann, bekommt die Untergrundreinigung, also das reinigen der Schadstelle, das evtl. polieren der entsprechenden Lackstelle und die durchsichtige Lackschutzfolie montiert.

    Beide Fahrzeugtypen ( Kriterium ) bekommen die Anschlagpuffer Heckklappe montiert.

    Der Händler selbst kann nichts für die Ausführung der Arbeiten. Audi legt es genau so fest und die Händler sind nur der ausführende Betrieb. Nicht mehr und nicht weniger. Die Händler selbst würden zum Teil auch ganz anders "arbeiten", bzw. bei so einem Schaden vorgehen.

    Und nein - ich bin auch absolut nicht zufrieden mit dieser "uns angebotenen" Lösung !

    Die von Carisma gezeigte linke senkrechte Lackschutzfolie ist wirklich schon seit Beginn an dran. Jedenfalls bei mir. Vielleicht nicht bei allen - wie bereits zu erkennen ist - vllt so ein Phänomen, wie mit der Verkleidung im Fussraum ;)
     
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  3. Guenka

    Guenka Guest

    Die senkrechte Folie habe ich auch von Anfang an schon drauf. Kann ich deswegen mit Bestimmtheit sagen, da dies mir aufgefallen ist als ich mir die Heckstoßstange hab Folieren lassen.
     
  4. Amalfi

    Amalfi Audi A1 Guru

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    bei mir auch von Anfang an. Weiß ich, weil sie mir nach jeder Autowäsche beim Trockenwischen auffallen
     
  5. also soeben habe ich mit Audi telefoniert (beim 5ten mal war di Frau endlich zu sprechen...), die "Lösung" soll nun sein die Stelle lackieren und Folie darüberkleben - hallo wo leben wir eigentlich !?
    soll das eine Vorgehensweise eines "Premium"-Herstellers sein!?!
    (diese "Lösung" habe ich schon im Juni bekommen - ich werde sie jetzt im November immer noch nicht akzeptieren -> geht wohl jetzt alles seinen Rechtsweg dann...) :sneaky:
     
  6. sandtigerhai

    sandtigerhai Super-Moderator

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    Halt uns auf dem Laufenden, was deinen Rechtsweg betrifft und was dabei rauskommt... wäre sehr interessant zu wissen...
     
  7. HO2_86

    HO2_86 Audi A1 Guru

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    Öhm, das ein Händler einer anderen Marke über egal welche Lösung lacht ist wohl klar. Zeigt aber auch das er genau so ein Held ist wie alle anderen. Es gehört sich eigentlich in so einem Fall neutral zu sein. Bei BMW ist auch nicht alles Gold was glänzt. Die Lösung rühmt Audi nicht gerade, aber besser eine kleine Klarsichtfolie, wie ein Lackschaden.
     
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  8. MQPberlin

    MQPberlin Aktives Mitglied

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    Das ist jetzt mit Sicherheit der dümmste Post zu diesem Thema.... Ich entschuldige mich also schon vorab dafür ;););)

    Ich habe mich die ganze Zeit gewundert, wieso alle so einen Aufriss machen wegen der schwarzen Folie...

    Ich dachte mir die ganze Zeit: "Mensch die schwarze Folie sieht man doch genauso wenig, die die durchsichtige...."

    Und heute morgen auf dem Weg zur Arbeit hat mich ein weißer A1 überholt und ich habe mir überlegt, ob der wohl auch die Probleme hat.

    Und da kam mir folgende Frage in den Sinn:

    Audi möchte also auch die schwarze Folie verwenden, wenn der Wagen eine andere Farbe als schwarz hat?

    Das ist doch nicht deren ernst!?!?

    Mir war das egal, weil mein A1 schwarz ist...

    Bitte steinigt mich nicht :D:D:D
     
    #558 MQPberlin, 12.11.2011
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2011
  9. Coolcat

    Coolcat A1talk.de Legende

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    ich denke die juristische Lösung wird ans BGB anlehnen, bzgl. Sachmangel/Schlechtlieferung... demzufolge hat man Nachbesserungsfristen einzuräumen..und wenn das Ergebnis (nach 3x glaub ich) immernoch ned befriedigend ist kann man entweder die mangelhafte Sache zurückgeben oder eine entsprechende Preisminderung fordern...

    steinigt mich nicht wenns nich komplett richtig ist, das ist jetzt Gedächtnis-Protokoll von vor 3-4 Jahren :p
     
  10. Hauskatze

    Hauskatze Aktives Mitglied

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    Blanke Stelle am Kofferraum

    Ich bin mir nicht sicher ob man juristisch wirklich was machen kann, wenn ich dies hier lese:
    "Nach der Auslieferung eines Neufahrzeuges stellte der Käufer fest, daß die rechte hintere Tür im Farbton von der Lackierung des übrigen Fahrzeuges abwich, und daß zudem am Fensterholm eine handflächengroße Unregelmäßigkeit im Lack vorhanden war. Der Käufer verlangte den Umtausch des Fahrzeuges und erklärte vorsorglich die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Fahrzeughändler.

    Das Oberlandesgericht München gab jedoch dem Autohändler Recht, der den Umtausch des Pkws verweigerte. Sofern Lackschäden vollständig beseitigt werden können und nicht zu einem technischen Minderwert des Fahrzeuges führen, verliert ein Kraftfahrzeug nicht seine Neuwageneigenschaft. Der Käufer kann in diesem Fall an Stelle der Wandelung auf die vertraglich vereinbarte Nachbesserung verwiesen werden.

    OLG München vom 25.03.1998; Az.: 30 U 598/97"
    und
    "Geringfügige Lackschäden berechtigen auch bei einem Neuwagen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil. In diesem Fall könne der Käufer allenfalls sogenannte Nachbesserung verlangen. (Urteil vom 24.1.2008 - Az.: 5 U 684/07)."
    OLG: unerheblicher Fahrzeugmangel
    Das OLG sah - anders als das Landgericht - dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Es handele sich nur um einen unerheblichen Fahrzeugmangel. Eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs wäre daher unverhältnismäßig. Das OLG verurteilte den Kfz-Händler deswegen lediglich zur Nachbesserung

    Hört sich nicht gut an!
     

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