Kann man pauschal überhaupt nicht sagen. Ich selbst hatte schon Akteneinsicht obwohl ich kein Anwalt bin ( Blitzer-Photo). Es gibt diverse Urteile, die Zurückweisen dass Aktieneinsicht nur durch Anwälte erfolgen kann, und die Verwaltungspraxis ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Wie wird das eigentlich bei den grenzüberschreitenden Strafbescheiden gehandhabt? Kommen die direkt aus Ö? Dann wäre eine Einsichtnahme in den Akt wohl mit einer Reise nach Tirol verbunden. Oder kann man die Unterlagen per FAX oder als PDF anfordern? Zur Sache selbst: 0,36 sec sind max. 13m Abstand. Nicht viel bei 130 km/h. MfG Wolfgang
Ich vermute, dass einer bei seinem Überholvorgang kurz vor mir eingeschert ist und sich kurz darauf an die Geschwindigkeit gehalten hat wie ich (Tempomat). Somit dauert es lang bis wieder Abstand hergestellt ist. Meisten deaktiviere ich aber den Tempomat kurz darauf und ärgere mich über diese Idioten - hauptsache vorbei denken sich da viele... .Wie schon mal gesagt, ich halte sonst viel Abstand, weil ich Angst vor Steinschlägen habe... soweit denken viele nicht und Abstandsverstöße bekommen sie dadurch ja auch nicht!
Hab jetzt erst einmal Einspruch eingereicht! Nach meiner Berechnung habe ich bei 130km/h einen Abstand von rund 13m gehabt bei 0,36 Sekunden Zeitabstand zum Vorrausfahrenden! Sehr gering wie ich finde und so dicht fahr ich ganz bestimmt nicht auf. Das sind pauschal gesagt nur 3 VW Golf Längen...
Deine Chancen sollten gut stehen.. Dass sich ein anderes Auto kurzfristig dazwischen gemogelt hat (oder es behauptet wird), passiert wohl öfter. Daher testet die Polizei in Bayern momentan eine neue Technik zur Beweissicherung Achtung Kontrolle: Neue Digitalkameras der Polizei überführen Drängler | heise online
Irgendwie vermisse ich hier den Ausgang der Geschichte von der Berliner Stadtautobahn? Würde mich mal interessieren was dabei herausgekommen ist. Die Stelle kenne ich ganz gut weil ich gleich um die Ecke wohne und dort auch schon gelegentlich mal rechts an einem Schleicher vorbeigefahren bin :rolleyes2: BTW, was viele nicht wissen - die Berliner Stadtautobahn ist vermutlich die einzige BAB in Deutschland die komplett "innerorts" ist. Es gelten also bei Verstößen mit Differenzierung die höheren Sätze.
Eine BAB ist nie eine städtische Straße, gehört immer dem Bund und die Regelsätze sind wie außerorts geregelt.
Da irrst du leider. Maßgeblich ist wann du an einem Ortseingangsschild vorbeifährst. Üblicherweise befinden die sich erst in der Ausfahrt einer Autobahn - nicht so in Berlin, da stehen sie direkt auf der Autobahn. Umgekehrt gibt es hier auch keine Ortsausgangsschilder beim auffahren auf die BAB in der Stadt, die kommen erst wenn man die Stadt tatsächlich verläßt. Berlin ist halt anders :rolleyes2: Hier noch spontan ein passendes Urteil: Geschwindigkeitsübertretung auf innerstädtischer Autobahn