Nein - Die Fahrtenbuchauflage gilt sowohl für dein Aktuelles, wie auch für alle innerhalb der Auflageperiode auf dich zugelassenen zukünftigen Fahrzeuge. Aber selbst dann ist das Fahrtenbuch eher ein Papiertiger, da es eine städtische/kreisliche Verwaltungsanordnung ist, gibt es keinerlei weitere Einträge dazu. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel Polizei oder Ordnungsamt keine Information über die Auflage haben und sie daher nicht kontrollieren können. Meist bezahlt man mit der Verwaltungsmaßnahme noch eine "Straf"-Gebühr für die entstehenden Kosten der Nachkontrolle des Fahrtenbuches. Selbstverständlich finden diese Kontrolle zu Amtszeiten (sprich Wochentags zwischen 9-16 Uhr statt), wo in den allermeisten Fällen weder Halter noch Fahrzeug am gemeldeten Wohnort anzutreffen sind. Selbst wenn der Halter angetroffen wird, muss das Fahrzeug (in dem das Fahrtenbuch aufzubewahren ist) nicht vor Ort sein. Man muss dann zwar das Fahrtenbuch zur Kontrolle im Amt vorlegen, da aber keine Angaben über den Kilometerstand oder die gefahrene Strecke im Fahrtenbuch verzeichnet werden müssen, gibt es amtsseitig nur sehr wenige Anhaltspunkte der pflichtgemäßen Fahrtenbuchführung zu misstrauen. Das eventuell für das Finanzamt zu führende ausführliche Fahrtenbuch, liegt natürlich nur in der Verwaltungshoheit der Finanzamtes und enthält selbstverständlich keine Uhrzeitangaben.
Wollte nochmal berichten, wie die Sache nun ausgegangen ist und was Ich gemacht habe. Hatte mir vom Arbeitgeber meine Anwesenheit bescheinigen lassen und damit den Beweis, daß Ich nicht zeitgleich 120 km entfernt im Auto gesessen haben kann. Weiterhin habe Ich daraufhin gewiesen, daß Ich derzeit kein Autohalter bin und auch nicht in nächster Zeit werde. Hatte meinen A1 ja vorsorglich auf den Namen meiner Freundin angemeldet :tongue: und falls da mal ein Blitzer-Foto kommt, muß die Polizei erstmal ermitteln... Somit konnte auch kein Fahrtenbuch verhängt werden. Fazit: Das Verfahren wurde eingestellt und Ich hab was gelernt...