Das ging mir genauso. Ich hatte Dich ja auch dezent darauf hingewiesen, dass man noch in den Kofferraum kommen sollte... Bin sehr zufrieden mit dieser Lösung u. hätte nicht gedacht, wie stabil der transport doch damit ist. Habe schon häufiger als gedacht, unsere Fahrräder damit transportiert - auch Langstrecken.
Hab meine Räder (ja ich habe mehrere, grins) bisher immer im Fahrzeug transportiert Vorderrad raus, Gabel am Innnenträger verspannen, Kofferraum zu und fertig. Leider ist der dazu erforderliche "Pampersbomber", welchen ich wie meinen "Kleinen" weitestgehend alleine gefahren habe nicht sehr wirtschaftlich und leider auch in die Jahre gekommen... Den Fahrzeugwechsel bedaure ich jedoch nicht... Da investiere ich doch lieber in eine abnehmbare AHK und einen platzsparenden (möglichst zusammenklappbaren) Träger... Rattenfrau
Hallo für alle zur Info die einen Fahrradträger auf eine Anhängerkupplung montieren oder montieren möchten. Nachdem ich festgestellt habe, dass meine Stopp Start Automatik bei montierter Anhängerkupplung mit Fahrradträger nicht funktionierte war ich heute kurz bei meinem . Da bekam ich die Auskunft, dass sobald der Kupplungsstecker von der Stromverbindung angeschlossen ist gehen drei Dinge nicht mehr: Start Stopp Automatik Nebelschlussleuchte Rückfahrwarnanlage
Sorry dass ich so nen alten Thread rauskrame, aber irgendwie bin ich verwirrt. Habe mir im Februar einen guten gebrauchten A1 1.6 TDI S-Line mit original Audi abnehmbarer AHK gekauft. Nun würde ich sehr gerne einen Fahrradträger kaufen, da meine Frau ein A4 Cabrio hat und da kein Träger dran kommt (wäre nur so ein Heckträger möglich und den traue ich nicht in Punkto Lackkratzer etc.) und es sich bei mir einfach anbietet. Die AHK hat eine Stützlast von 50 kg, der Träger wiegt 13,4 kg (Thule G2 920), es blieben also noch 36,6 kg für die Räder. Es sind Citybikes der Fa. Böttcher und wiegen knapp 20,7 kg (habe mit Personenwaage gewogen, durch abbeuen einiger teile komme ich vielleicht auf knapp 18,5 kg). Das heißt, ich darf / kann den Träger nicht verwenden oder? Außerdem steht in der Bedienungsanleitung was von den Befestigungsschwerpunkten 300 mm (50 kg) und 600 mm (30 kg). Die Räder sollten ziemlich gleich wiegen (beides die gleichen Modelle) und der Träger ist gut 50 cm tief. Kann ich den nutzen oder nicht? Wie verhält sich das denn bei euren A1 und Fahrradträgern? Kann doch nicht ne komplett neue AHK einbauen, nur um den teuren Träger zu nutzen.
Frage zwecks Zulassung: unterm Punkt (22) Bemerkungen und Ausnahmen steht bei mir folgendes: F.1/F.2:+30 u. 7.2/8.2: +45 b. Anhängebetrieb * zul. Ges-Gew.d.Zuges max. 2915 kg * Stufe PM 5 ab Tag Erstzul. * ww.AHKlt.EGTG* Also für mich heißt das, das Fahrzeug KANN mit einer AHK ausgerüstet sein und wenn diese AHK über eine EU-Zulassung für dieses Fahrzeug verfügt, dann ist diese abnahme- und eintragungsfrei. Zusätzlich gelten dann eben die veränderten Werte die mit da stehen. Wird das immer mit eingetragen? oder nur wenn man die AHK Vorrichtung (Sprich den Kabelsatz) drin hat?
Wieso muss da ein stärkerer Lüfter verbaut werden und woran erkenne ich, ob ich eine Vorrüstung für die AHK habe? Ich benötige nämlich auch eine AHK. Ich habe einen 2013èr A1 Sportback S-Line. Vielen Dank im Voraus.
Stärkerer Lüfter ist erforderlich wenn Du dannach große Lasten ziehen möchtest. Motor wird mehr belastet, also muss die Kühlung verbessert werden. Dann wäre auch eine grössere Lichtmaschine erforderlich. Ich brauchte die AHK zu 99% für einen Fahrradträger, da brauche ich das alles nicht.