Ganz einfach, auf Webcams sind üblicherweise keine Details (Gesichter, Kennzeichen etc.) erkennbar. Und in Parkhäusern akzeptierst du beim lösen eines Tickets deren AGBs, wo das dann auch drinsteht. Zudem werden diese Aufnahmen ja auch nicht veröffentlicht oder weitergegeben, außer halt im Falle einer Straftat.
Parkhäuser sind zwar "öffentliche" Gebäude, aber meistens unterliegen sie dennoch dem Hausrecht des Eigentümers. Der Betreiber hat die Videoüberwachung gut sichtbar kenntlich zu machen - daher hat man als Benutzer des Parkhauses die Wahl: Lasse ich mich filmen und parke hier, oder nicht. Das ist bei Dashcams nicht gegeben Die Webcams die ich kenne sind von der Qualität her so schlecht, dass einzelne Personen bzw. Nummernschilder nicht zu erkennen sind. Daher fällt das auch nicht unter den Datenschutz. Das wäre zwar bei jemandem mit einem sehr auffälligen Auto anfechtbar, aber schwer vorstellbar, dass man sich damit durchsetzen würde.
Das ja. Aber ich glaube, dass wenn wirklich was passiert ist, der Fall vor Gericht landet, das Videomaterial sehr wohl zur Klärung des Unfallhergangs herangezogen werden kann. Nur soll halt nicht jeder Hansel jeden der nen Spurwechsel ohne Blinken vollzogen hat anzeigen können. Oder zumindest nicht mit Videobeweis. Also so zumindest meine Interpretation des Ganzen.
Was Audi oder alle anderen Hersteller anbieten sollten wäre eine Dash-Cam als Sonderausstattung anzubieten. Im Innenspiegel ist doch schon eine Kamera verbaut für den Fernlichtassi und andere Assistenzsysteme. Das wäre doch ein Klacks diese Kamera so umzufunktionieren oder eine zweite kleine Linse zu verbauen die permanent beim starten des Motors alles aufnimmt und auf SD-Karte sichert. Sogar mit GPS Position, Datum, Uhrzeit & Co. Das kein Hersteller auf diese Umsatzidee kommt ... :flapper: Das wäre genial und den Einen oder Anderen auch mal 500€ wert. Ich finde diese Nachrüstlösungen alle blöd.
Der Fernlichtassistent benutzt keine Kamera im herkömmlichen Sinne. Er nimmt zwar auch nur Photonen auf, aber nicht in der Art um ein vollwertiges Bild darzustellen. Eher um Helligkeitsunterschiede aufzunehmen.
Heute gelesen: Autofahrern droht Bußgeld Eine Dashcam soll Beweismittel für Polizei und Versicherer sichern. In Deutschland ist es aber illegal, solche Aufnahmen weiterzugeben. Wer es doch tut, muss zahlen - zumindest wenn die Bayerische Datenschutzaufsicht Wind davon bekommt. In Russland sind Dashcams gang und gäbe - in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener gegen die Autokameras vorgehen. Autofahrern drohen künftig Bußgelder, wenn sie Dashcam-Aufnahmen ins Internet stellen oder sie an die Polizei oder an eine Versicherung weitergeben. Im Extremfall könnten die Beschuldigten mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht an. Man werde jeweils im konkreten Fall prüfen, ob ein Bußgeldbescheid angezeigt sei. Der vollständige Artikel hier: Dashcam-Videos für die Polizei: Autofahrern droht Bußgeld - n-tv.de
Jedes Handy hat ne Kamera,... und jedes Einwohnermeldeamt gibt Daten an die G.E.Z. weiter,...in Straßen und Parkhäusern sind Kameras befestigt. Dann wären alle Aufnahme die gemeacht und weitergegeben unzulässig. Nun reicht es wenn man 5min Nachrichten schaut und es findet sich ein Bericht wo jemand etwas mit einer Kamera aufgenommen hat oder auch über eine öffentliche Kamera im Straßenbereich,...wird deswegen jemand heutzutage belangt,... Nein. Noch fragen?