Defekte Stoßstange, Hilfe!

Dieses Thema im Forum "Mängel an der Karosserie" wurde erstellt von Madsen, 12.01.2011.

  1. sailboot

    sailboot Audi A1 Guru

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    Das ist immer das gleiche. Ich will hier nicht über Auto-Mechaniker im allgemeinen Herziehen, aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die sehr unfreundlich sind. Dazu muss natürlich gesagt werden dass ich noch nicht mit all zu vielen Kontattkt hatte, da mein Auto bis jetzt erst einmal einen Schaden hatte und keine Reklamation. Aber wie die sich bei der Inspektion verhalten haben hat mir auch schon gereicht.
    Wie gesagt, soll keine Veralgemeinerung sein, aber es ist halt öfters so.
     
  2. daytona1

    daytona1 Guest

    Ohweh, da hat wohl jemand vergessen, wieviel er bezahlt hat und dass er Kunde ist...

    Du würgst dem Verkäufer keinen rein! Der Service sollte einfach nicht mit dem Kauf beendet sein und wie die Hotline schon besagt, bekommst du den da, wenn du ihn beim Händler vermisst, was schon traurig genug ist...

    Vergiss nicht, du bist Kunde und wie man sieht, hast du gerade Ärger. Das belastet und das sollte bei einem Neuwagenkauf ja sowas von überhaupt nicht sein.

    Ruf an!
     
  3. Madsen

    Madsen Audi A1 Guru

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    Mein Händler sagte mir am Samstag Mittag, er will dem Werkstattheini bescheid geben und er würde mich dann anrufen. Naja bisher kam nichts und ich gebe ihm die Chance bis Donnerstag. Dann ruf ich an und mache richtig Feuer. Ich hab sowas schon öfters gemacht und immer sehr vorteilhaft für mich
     
  4. Holli

    Holli Audi A1 Senior

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    Audi kaufen und fahren bedeutet Premium. Wenn man überlegt, was man dafür hinblettert, glaub ich hat man den Anspruch auf ein einwandfreies Fahrzeug. Auch wenn die Kratzer oder Macken noch so klein sind.
     
  5. lena.keks

    lena.keks Audi A1 Süchtling

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    Bei Rechts- und Sachmängeln kann der Käufer nach §437 BGB
    - in erster Linie Nacherfüllung nach § 439 BGB verlangen nach Wahl des Käufers durch
    --> Mangelbeseitigung,
    --> Lieferung einer mangelfreien Sache
    - bleibt diese aus, dann er den Kaufpreis nach §441 BGB mindern,
    - vom Kaufvertrag nach §§ 440, 323, 326 V BGB zurücktretten und
    - Schadensersatz nach §§ 440, 280, 281, 311 a BGB oder Ersatz vergeblicher
    Aufwendungen bzw. § 284 BGB verlangen.

    Eine Nachbesserung gilt grundsätzlich als nach dem zweiten Versuch nachzubessern als fehlgeschlagen (§ 440 S. 2 BGB). Eine fehlgeschlagene Nachbesserung rechtfertigt damit den Rücktritt vom Vertrag.



    Somit ist bei dir die Nacherfüllung schon fehlgeschlagen! Theoretisch könntest du mit dem Rücktritt vom Vertrag drohen wenn Sie dir keine neue Stoßstange montieren...
     
    #15 lena.keks, 02.02.2011
    Zuletzt bearbeitet: 02.02.2011

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