Komisch, ich hab aber das hier bestellt: Winter-Aluminium-Gussrad 7,5 J x 17 im 5-V-Speichen-Design mit Reifen 215/40 R 17 Wird zwar teuer wenn ich neue Reifen brauche, aber bei uns ist das "halbe Jahr" Winter.
Die sind neu, seit es den 185 PS A1 gibt! Ist fast dieselbe Felge, wie der Winterreifen, nur nicht teilpoliert, sondern ganz silber! Siehe Konfigurator/Audi HP
ja nen bißchen komisch ist das schon, zumal ich nach allen möglichen felgen/reifen kombis gefragt habe
Weiß jemand, ob es die neuen Winterräder, die jetzt speziell für den 185 PS A1 angeboten werden, auch beim Händler zu bestellen gibt? Hätte die ganz gerne, habe aber jetzt keine Winterräder mitbestellt. Würde die dann gerne beim Händler ordern?
185 / 60 R15 88 H XL M+S auf Felge 6JX15 ET29 Ist das wichtig ob es 88 H ist, oder geht auch 88T - die Dimensionen die ich bestellt habe sind identisch, nur den Geschwindigkeitsindex nicht. Wird das trotzdem akzeptiert?
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet: T bis 190km/h H bis 210km/h Wird wohl nichts mit den T Reifen
Wenn Dein Audi schneller fahren kann als der jeweilige Speedindex der Reifen dies zulässt, musst Du einen Warnaufkleber mit der entsprechenden Vmax der Reifen im Sichtfeld des Fahrers anbringen (und Dich ggf. entsprechend zügeln). T Reifen auf einem Wagen, der schneller als die besagten 190 km/h fahren kann, sind durchaus zulässig; Du darfst nur nicht einen niedrigeren Lastindex (in diesem Fall die 88) verwenden. STVO: §36 Bereifung und Laufflächen (1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch 1.die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist, 2.die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
So ein s**** - bei ATU geben die genau die Spezifikationen für den 1.4 er an, die ich bestellt hab... der Reifenhändler hat auch nix gesagt, als ich Ihm das Fahrzeug genannt habe. Ich kleb mir also nen 190kmh Aufkleber ins Sichtfeld und gut is?