Enge Parklücken

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von schneeflocke, 25.07.2015.

  1. Bender

    Bender Audi A1 Guru

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    Sowas lässt sich feststellen. Lieber man weiß wer es war und hat Ärger als wenn man nur da steht und nichts weiß.
    Am besten es passiert nichts.

    Noch besser ist es wenn man eine alte Mühle fährt. Dann kann es einem egal sein :D
     
  2. ralfi_S1

    ralfi_S1 Audi A1 Guru

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    Richtig. Und komischerweise passiert hier auch nie was. ;)
     
  3. florian8191

    florian8191 Audi A1 Guru

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    Ich parke bei grundsätzlich nicht in "engen" Parklücken, lieber laufe ich ein Stück bzw parke einfach quer auf zwei Parkplätzen. Das minimiert das Risiko erheblich!


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  4. schneeflocke

    schneeflocke Audi A1 Guru

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    Ist das überhaupt erlaubt, quer auf 2 Parkplätzen zu stehen?
    Sollte ein Parkwächter unterwegs sein, kommst du mit Sicherheit an einem Strafzettel nicht vorbei.
     
  5. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Das wäre doch eine Idee für kostenpflichtige Parkplätze. Happy Hour: Nimm zwei, zahle einen!
     
  6. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    Auf öffentlichen Parkflächen definitiv nicht:
    "Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten" (StVO §12 Nr.6)

    Zudem sehe ich die große Gefahr dadurch die Parkdellen lediglich gegen "Rachebeschädigungen" zu tauschen, nicht wirklich sinnvoll. Ich gebe zu, dass ich mein Auto auch gelegentlich "breit mache", dann aber nur in Bereichen von Parkplätzen in denen eh genügend Stellflächen zur Verfügung stehen und kein Mangel herrscht. Woanders verkneife ich mir so was - abgesehen davon, dass ich es unsozial finde ;)
     
    schneeflocke und Agent L gefällt das.
  7. ralfi_S1

    ralfi_S1 Audi A1 Guru

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    Ließ mal meinen Post hierzu weiter vorne. Auch hier wird schön abkassiert.
     
  8. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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  9. ralfi_S1

    ralfi_S1 Audi A1 Guru

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    Der Betreiber kann im Grund machen was er will, fast zumindest. Er hängt schön klein gedruckt seine AGB aus und mit dem Ziehen des Tickets stimmt man ja diesen irgendwie zu. Auf meinem Strafzettel stand, dass ich gegen seine Geschäftsbedingungen verstoßen habe, auch wenn nur ein Rad ca. 10cm über die Markierung ragte und dazu noch, wie ich ja schon erwähnt habe, mindestens 75% der Plätze frei waren.
    Das ist in meinen Augen pure Abzockerei. Dazu kommt noch das es sich um die TG des Krankenhauses handelt. Denen muss doch auch klar sein das bei jedem Parkenden auch ein Schicksal dahinter steht, also entweder der Fahrer selbst einen Behandlungstermin hat oder ein Familienmitglied. Ich finde das unterste Schublade. Spiegelt aber gut den Stand, die Einstellung unserer Gesellschaft wieder. Mal ein Auge zu drücken - immer seltener.
     
  10. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    Lies dir doch den von mir verlinkten Beitrag mal genau durch. Dann wirst du erfahren, dass du in den allermeisten Fällen überhaupt nicht zahlen musst denn der Betreiber darf nur vom Fahrer kassieren, nicht vom Halter. Und dass du der Fahrer warst muss er dir erst mal nachweisen ;)
     

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