sorry auch wenn es hart klingt, aber er hat Siinesgemäß absolut recht. Ist zwar echt blöd, wenn man den Lappen abgeben muss, aber nahezu 90 km aufm Tacho innerhalb Ortschaften, da erübrigt sich jeder Kommentar.
Na, er steht doch dazu. :blink: Er möchte halt nur das Fahrverbot umgehen, was ich nachvollziehen kann. Und ein etwas anderer Umgangston wäre wohl auch wünschenswert.
Sorry, aber jeder Tag Fahrverbot ist zu wenig!!! Meiner Meinung nach gefährlicher Eingriff in dem Straßenverkehr. Gruß Dirk
Aber wenn er gar nicht so schnell unterwegs war und der Blitzer falsch eingestellt war, dann ist es sein gutes Recht dagegen zu klagen :biggrin: Auch wenn er trotzdem immer noch viel zu schnell war ... es muss schon fair geblitz werden :tongue: ... und es sind sehr viele Anlagen falsch eingestellt und der Privatmann muss man wegen 1-2km/h Unterschied seinen Lappen abgeben. Und ich finde manchmal stehen die Blitzanlagen "extra" so, dass diese auf ABZOCKE aus sind und mit der Verkehrssicherheit REIN GAR NICHTS ZU TUN HABEN!!! Bei uns gibt es auch ausgebaute Straßen mit 2 Spuren pro Richtung wo weit und breit keine Menschenseele entlang läufk, weil kein Bürgerstein, Hause, etc. pp. vorhanden ist. Und da dann 2km mit 50 entlang tuckern finde ich schon dreit und genau an dieser Stelle noch einen Blitzer hinstellen noch viel dreister. An Schulen, Krankenhäuser & Co. sehe ich KEINE Blitzer ... aber an Orten wo schneller fahren keinen gefährdet, da stehen die Aasgeier :thumbdn: ... und aus diesem Grund habe ich mir beim ADAC die Verkehrsrechtschutz für knapp 60€ im Jahr gegönnt um sofort Einspruch einzulegen ...
Mööööp falsche Antwort: :tongue: Du wolltest auf die Verjährungsfrist anspielen aber das funktoniert nur wenn die ausstellende Behörde noch nicht an dich persönlich herangetreten ist d.h. Sobald das Schriftstück mit deinem Namen aufgetaucht ist ist die 3 Monate Verjährungsfrist hinfällig. § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate Ich würde auf jedenfall dagegen Anwaltlich vorgehen, die einzige Chance die ich sehe ist ein Mess- oder Protokoll/fehler seitens der Messbeamten.
Und genau so eine Straße wie du beschrieben hast war es! Vor mir fuhr einer mit gefühlten 40km/h einigen zogen schon vorbei, dann ich links rüber einmal aufs Gas und schon kam der Blitz! Ich geb ja alles zu was ich gemacht hab und das dass nicht richtig ist ist mir auch klar! Ich kann mir nur beim besten willen nicht vorstellen das ich nach Abzug noch so schnell war! Den wie gesagt im schnellsten moment kam ich grade so an die 85 ran und beim Blitz war ich noch nichtmal so schnell laut Tacho! Auch sehr komisch das es grade so 2km/h zuviel sind.
Was soll diese Diskussion? Er ist wissentlich schneller Gefahren als erlaubt. Also soll er auch dafür gerade stehen. Ich tue es auch wenn ich mir etwas zu Schulden kommen lassen habe!!! Es gibt eine STVO und die ist einzuhalten!!! Gruß Dirk
Ähm wenn da schon einige vorbei gezogen sind dann hätte der blitzer auch die Blitzen müssen oder? Und wenn das der Fall ist ...... dann wäre es schon recht dumm das du auch geblitzt worden bist hättest es ja sehen müssen
Ich bin denen nicht unmittelbar nachgefahren, also habe noch nichts Blitzen sehen...ist ja dann auch wurscht jetzt. Mal sehen was ich jetzt mache denke aufjedenfall das da ein paar km/h dazu gemogelt sind. Wenns der Staat so nötig hat soll er sein Fahrverbot bekommen, ich überlege noch ob ich mir den Streß antue... Eins ist mir aber schon aufgefallen, die einen hier würden es nicht so leicht hinnehmen mit der Strafe wegen Messfehler usw. Die anderen sagen selber Schuld. Stimmt ja auch trotzdem muss man sich ja nicht verarschen lassen vom Staat. Wie gesagt ich penn nochmal drüber, in diesem sinne eine Gute Nacht