Sorry kann nichts anderes sagen als zwei verschiedene Personen vom Autohaus unabhängig voneinander mir vor dem Kauf meines A1 gesagt haben.
Also, die nachträgliche Garantieverlängerung (Abschluss kurz vor Ablauf der zweijährigen Werksgarantie) sieht so aus: Zunächst einmal verlängert sich die zweijährige Werksgarantie, dabei kann man zwischen einem, zwei oder drei Jahren Verlängerung wählen. Das kostet unterschiedlich, je nach Laufzeit. Nach Ablauf der verlängerten Werksgarantie schließt sich eine einjährige Funktionsgarantie (mit verringertem Garantieumfang) an. Die Kosten für diese Funktionsgarantie sind natürlich geringer. Die Funktionsgarantie verlängert sich automatisch nach einem Jahr um ein weiteres Jahr (die Kosten auch), wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Anliegend nochmal die bereits von JK-Nb geposteten Garantiebedingungen. Den Anhang SKMBT_C253_12110205430.pdf betrachten
und da das jetzt geklärt ist, könnten wir zum eigtl thema zurückkommen oder nen extra thread bzgl. anschlussgarantie aufmachen.
Den gibt es schon lange... http://www.a1talk.de/audi-haendler-freie-werkstaetten/6062-check-up-vor-garantieablauf.html
Hallo zusammen, als stiller Leser dieses Forums habe ich nun in beiden Rückleuchten eine Wespe und einen kleinen Falter (beide tot). Da das Fahrzeug noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist, war ich der Meinung, das ganze Fliegenmassaker in meiner Beleuchtungsanlage würde von Audi ohne viel Federlesen beseitigt werden. Weit gefehlt. Erst wurde meiner netten und engagierten Audi-Vertragswerkstatt von Audi erklärt, das Problem sei völlig unbekannt. Nach Vorhalt des Werkstattleiters, daß in diesem Forum dieses unbekannte Probleme bereits nach Fliegenarten sortiert wird, wurde bestritten, daß das ein Gewährleistungsanpruch auslöst. Nun war ich ich an der Reihe. In drei Telefonaten mit der enttsprechenden Audi-Abteilung in Ingolstadt und meinem dezenten Hinweis, daß Juristen wie ich ganz sicher nicht mit so flotten Sprüchen abzuspeisen sind, war dann scheinbar eine Lösung möglich. Die Werkstatt bekommt von Audi einen interne Verrechnung von 80 EUR für Demontage der Rückleuchten und Aussagen der Fliegen. Ergebnis der Auktion: Nicht nur sind die armen Tiere zum Teil immer noch in den unteren Bereichen der beiden Rückleuchten vorhanden; NEIN, jetzt ist während der Tages in der Werkstatt eine weitere Fliege (stinknormale Stubenfliege) in eine der Rückleuchten gelangt mit dem Resultat, ich habe jetzt 3 statt 2 Fliegen zum Beleuchten. Natürlich Audi angerufen und erklärt, daß nun nach Absprache der Werkstatt die Rückleuchten komplett getauscht werden und Audi sich bei Nichtbegleichen der Rechnung (hier Anspruch aus Wandlung nach erfolgloser Reparatur) eine Schadensersatzklage einfangen wird. Und eines garantiere ich denen, die ziehe ich durch und dann haben hier die Forumsmitglieder einen juristischen Präzidenzfall zum einklagen, der Audi dann weit mehr als meine beiden Rückleuchten kosten wird. Ich kann also anbieten, daß ich hier Interessierte über Verlauf der Angelegenheit gerne in Kenntnis setze und gebenenfalls auch die entsprechende Klageschrift, Gutachten über den Mängel der Rückleuchten bereits beim Einbau und auch natürlich über das Ergebnis informiere. P.S.: Durch einen Studienkollegen von mir habe ich dieser Tage beim Lästern meinerseits über die Premiummarke Audi (er arbeitet im VW-Konzern) so im einem Nebensatz erfahren, daß bereits im A1-Werk in Brüssel beim Einbau von Leuchten und der Entkontrolle Fliegen in den Rückleuchten entdeckt worden sind. Wenn die also behaupten, das Problem wäre völlig neu, dann sind das schlichte Unwahrheiten.
Seltsamerweise war Audi das Thema Fliegen in den Rückleuchten schon öfters "völlig unbekannt" (siehe mein Post weiter oben) Allerdings wurde bei mir die betreffende Leuchte ohne Probleme sofort auf Garantie getauscht. Komisch das Ganze...
Bei mir wurde damals ohne murren eine Leuchte gesaugt und die andere gegen eine neu getauscht. Ganz schön große Unterschiede wie das gehandhabt wird
Hallo zusammen, ich darf wie versprochen den weiteren Gang des Falles mitteilen. Audi hat sich sowohl bei meiner Audi-Vertragswerkstatt wie auch bei mir gemeldet und vorgeschlagen, daß die beiden Rückleuchten ohne weitere Kosten für mich getauscht werden, was auch mittlerweile geschehen ist. Die Werkstatt selbst hat ein Schutzgitter über die Entlüftungslöcher geklebt, so daß die Fliegen aus den Leuchten bleiben. Das Telefonat war freundlich und angenehm. Wir haben zwar keinen Konsens darüber erzielt, ob dies ein Gewährleistungsfall ist, aber das war im Hinblick auf den dann kostenlos erfolgten Austausch rein akademisch. Aus dem Gespräch selbst ist klar zu entnehmen, daß Audi die Fliegenproblematik kennt und bei Kundenreklamationen entsprechend reagiert. Warum das bei mir am Anfang nicht geklappt hat, war nicht mehr zu verifizieren. Bleibt also festzustellen, daß man immer nachhaken sollte und dann bewegt sich auch Audi, wenn der Anspruch nicht absurd, sondern nachvollziehbar ist. Insoweit ein versöhnlicher Ausgang der Angelegenheit.
Wow, super! Dann hat es ja bei Dir geklappt. Also warum reagiert und handelt hier Audi nicht und weißt die Werkstätten an bei den Kd. etc. diese Belüftungslocher mit einem entsprechenden Kit (selbstklebende Netzmatte o.ä.) zu verschließen? Kannst Du mal ein Bild machen wo diese Löcher sind und wie diese nun verschlossen sind? Würde mich interessieren da ich dies dann auch machen werde. Oder besser bei der ersten Fliege neue Rückleuchte an-/einfordern? Eigentlich ein Witz und Konstruktionsfehler das Ganze.