Da es sich bei der Person bei Facebook um unsere Userin Beccy gehandelt hat, geh ich mal von der Richtigkeit Ihrer Aussage aus. Ist ja nicht irgendwer dahergelaufenes gewesen. Davon abgesehen, hatte ich nie behauptet, dass deine Aussage nicht stimmen würde. Wie gesagt, hatte einen Ausschnitt aus dem Gutachten der Rotorfelgen gesehen. Ging damals um die Diskussion mit dem Fahrwerk. Vielleicht gibt es aber auch nur ein Gutachten von den Rotoren, weil beim A1 die Auflage mit dem S-Line Fahrwerk existiert.
Ich habe mal irgendwo diesen Rad- und Reifenratgeber von Audi runter- geladen, keine Ahnung, woher. Da sind für Deine Motorisierung auch die 18er drin, hier Ausschnitte aus Seite 13, 15 und 18:
Gib das mal bei Google ein "ratgaber_audi_ny_pdf" ...und nimm den ersten Link. Das ist das komplette Dokument als pdf. ACHTUNG! Ich habe nicht geprüft, ob das ein sicherer Link ist oder ob Du Dir dabei irgendwelche Viren einfängst. Ich habe das Dokument allerdings schon ein halbes Jahr und mein Laptop funktioniert noch einwandfrei.
Ein wenig schon Ich wollte keinesfalls deswegen einen Streit vom Zaun brechen und ich habe auch bestimmt nicht immer Recht - in diesem Fall (leider) schon. Leider deshalb, weil es mit Gutachten einfacher und vor allem preiswerter wäre die Felgen fahren zu dürfen. Das Problem ist vermutlich, dass viele den Begriff "Gutachten" für alles mögliche verwenden und es dadurch zu Fehlinterpretationen kommt. Ein "echtes" Gutachten (im Sinne der StVZO) bedeutet, dass man die Teile zwar bei TÜV, Dekra etc. vorführen muss - dort aber nur der ordnungsgemäße Anbau bescheinigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist in aller Regel nicht zwingend erforderlich bzw. erst dann wenn man sowieso mal wieder zur Zulassungsstelle muss. Anders wenn man kein Gutachten sondern - wie in diesem Fall - nur eine Traglastbescheinigung oder ähnliches vorweisen kann. Dann findet eine Einzelabnahme statt und die Änderungen müssen umgehend von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werde = mehr Aufwand und Kosten. Ein dritter Fall könnte evtl. bei Beccy vorgelegen haben. Üblicherweise sind alle ab Werk zugelassenen Felgen- und Reifengrößen in der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC) aufgelistet, die man mit jedem Auto ausgehändigt bekommt. Diese darf man - sofern Originalfelgen - auch ohne jegliche Vorführung etc. fahren. Im Fahrzeugschein steht nur noch eine Standardgröße, die ist völlig unerheblich. Wenn jetzt eine bestimmte Radgröße grundsätzlich für das Modell vorgesehen ist und nur deshalb nicht im CoC steht weil bei dem speziellen Fahrzeug bestimmte dazugehörige Anbauteile (Fahrwerk z.B.) fehlen - dann kann Audi ggf. dieses CoC entsprechend ergänzen wenn alle Bedingungen erfüllt sind (also in diesem Fall nicht nur die Felgen sondern auch das Fahrwerk nachgerüstet werden). Das ist dann aber dennoch kein Gutachten sondern nur eine Erweiterung der bereits bestehenden EU-Erlaubnis - man muss damit auch nicht zum TÜV um irgendwas abnehmen oder eintragen zu lassen. Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben Das ist kein "Ratgeber" sondern - wie ich bereits geschrieben hatte - ein Auszug aus einer Audi-internen Reparaturanleitung. Diese Anleitungen sollten eigentlich gar nicht öffentlich zugänglich sein - sind es aber auf gewissen (meist illegalen) Seiten natürlich dennoch
Audi Reparaturanleitungen sind von Audi alle im Internet und sogar von Audi man kann diese mit einem Bezahlbaren Account alles Runterladen. Klar gibt es auch Seiten wo sie dann illegal hogeladen wurden.