Ich würde mal sagen, das du ihn dir nicht gründlich Genug angeschaut hast. Natürlich sollten Dinge (Kratzer Beseitigung etc.) die vor dem Kauf besprochen worden sind auch eingehalten werden. Wenn dir aber später noch andere Kampfspuren auffallen, die man auch vorher hätte sehen müssen, ist das wohl Pech. Denke nicht das es relevant ist, wer der Vorbesitzer ist. Bei einer Laufleistung von 7000 km, war es wohl eher ein Vorführer.
Warum sollte Autorent Vorführer für Audi stellen ? Genau andersrum, Ersatzwagen werden von Autorent für Audi gestellt. Ich hab ihn mir deshalb nicht ganz genau angeschaut, weil ganz klar abgesprochen war, dass jeglicher Lackmangel beseitigt wird. Das ist auch nicht das eigentliche Problem. Ich denke gerade der Gebrauchtwagenkauf braucht ein gewisses Maß an Fairness und Vertrauen, und da fühle ich mich über den Tisch gezogen. Werde in jedem Fall nachverhandeln. Der hat S-tronic, Ambition, Xenon, Mediapaket und Navi - hat 19k€ gekostet, was würdet ihr mit dem Background als fair ansehen ?
Wenn der neu 27-28k neu kostet, dann würde ich mal 30% abziehen, also würde der Preis schon passen. Wenn sie die Lackschäden vernünftig hin bekommen, dann wirst du nicht viele Argumente zum nachträglichen Preisabschlag haben.
Wenn du kannst trete vom Kauf zurück. Du wirst nicht glücklich werden, denn was du hier so schreibst kann man dem Verkäufer nicht unbedingt anlasten. Und du hast scheinbar nichts verbindlich, sprich schriftlich, festgehalten. Bremsscheiben wird dir keiner wechseln weil sie nach drei Wochen Flugrost angesetzt haben. Und ob der Mietwagenstatus genannt werden muß laß ich mal offen. Und Fairness..., die verdienen Geld damit Autos zu verkaufen.
Guten Morgen Heino, ja, das hat sehr geholfen ! Dieses Urteil läßt die gesamte Geschichte nun ganz anders erscheinen. Der Wagen hat übrigens neu rund 25k gekostet. Das Navi wurde nur nachträglich freigeschaltet. Schönen Sonntag Jo
Dann sind die Gerichte aber nicht einer Meinung. GW-Verkauf: Autohändler muss nicht auf Ex-Mietwagen hinweisen - AUTOHAUS online
Ich kenne auch das andere Urteil; zumindest ist es nicht eindeutig, und man kann darauf verweisen, dass es ein entsprechendes Urteil zu Gunsten des Käufers gibt.
Dann noch mal was Neueres dazu: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...X75k2LGfE05vUjFzw&sig2=NvlAbXfAsAKO2xkBFTikWw
Genau. Und du bist darauf vorbereitet, daß der Händler dir das andere Urteil evtl. vor die Nase halten wird. Aber bei den Urteilen ging es doch um Wandlung, wenn ich mich nicht irre? Ich habe dich so verstanden, daß du sowieso ein Rücktrittsrecht hast.