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Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von 1a_Spammer, 04.11.2016.

  1. WolferlRS3

    WolferlRS3 Guest

    Wie ist das eigentlich mit der Kündigung? Reicht da heutzutage das Kündigungsschreiben per Email und damit auch das Datum der Email, oder muß das nach wie vor per Post zugestellt werden und der Poststempel ist das entsprechende Datum?
    Ich habe nen US-Vertrag, aber jetzt gehts halt dem Ende des Monats entgegen - per Mail kein Problem, aber wenn was schriftlich per Post zugestellt werden soll....
    Selbst per Priority Air Mail ist glaub ich ein Einschreiben in die USA 3 oder 4 Tage unterwegs.

    Ich habe mal gehört, eine Email reicht, das Emaildatum ist dann dem Poststempel gleichzusetzen
     
  2. WolferlRS3

    WolferlRS3 Guest

    Ok, vergesst es- ich bin deppert. Es gilt ja der Poststempel beim Absenden in Deutschland - und der muß vor dem 30. November sein. Wann die Kündigung dann in den USA ankommt ist zweitrangig
     
  3. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Nach deutschem Recht ist bei einer Kündigung nicht das Datum des Poststempels maßgeblich, sondern das Datum der Zustellung an den Empfänger. Also das Datum, an dem die Mitteilung in den sogenannten Machtbereich des Empfängers gelangt, so daß er Kenntnis davon nehmen kann.

    Sende die Kündigung doch per Kurierdienst (UPS, TNT, dhl). Kostet etwas mehr, ist aber schnell beim Empfänger und du kannst den Sendungsstatus verfolgen.
     
  4. WolferlRS3

    WolferlRS3 Guest

    Ok, ich werde heute Abend kündigen und dann ganz klar fragen, ob Ihnen die Mail reicht, oder ob sie eine geprintete Version per Kurier nach USA brauchen.

    Danke für den Tipp - ich dachte es ist andersrum und MEIN Poststempel ist ausschlaggebend
     
  5. qmatic

    qmatic Audi A1 Guru

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    Oder einfach per Fax zusenden.
     
  6. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Ich kenne ja die Gepflogenheiten in den USA nicht und die betreffende Unternehmenskultur von Wolferls AG, aber wenn Wolferl nach deutschem Recht angestellt ist (wo ist der vertragliche Gerichtstand?), müsste er einen original unterschriebenen Schreibebrief schicken. Vielleicht akzeptiert der AG aber auch eine andere Form, zumindest vorläufig zur Fristwahrung. Kommt ja auch darauf an, ob der AG einen kündigungswilligen MA unbedingt noch so lange wie möglich an sich fesseln will oder nicht.
     
  7. WolferlRS3

    WolferlRS3 Guest

    Das ist es ja - ich bin nach US Recht angestellt :)
     
  8. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Zur Fristwahrung langt immer der Poststempel. Du hast damit deine Schuldigkeit getan...
     
  9. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Das stimmt im Geltungsbereich des BGB leider nicht. Nachzulesen z.B. hier:

    www.kanzlei-hasselbach.de/2015/zugang-einer-kuendigung-arbeitsrecht/08/

    Ist in Wolferls Fall aber obsolet, da er bei einer in den USA ansässigen Firma nach dortigem Recht angestellt ist und in Deutschland arbeitet. Da müssten im Arbeitsvertrag aber auch Verfahrensweisen zur Vertragskündigung vorhanden sein.
     
    #29 Agent L, 21.11.2016
    Zuletzt bearbeitet: 21.11.2016
  10. WolferlRS3

    WolferlRS3 Guest

    Ich habe heute gekündigt und werde das Schreiben zusätzlich morgen noch per Kurier nach USA schicken. Letztendlich haben Sie einem Ende zu 2016 schon zugestimmt, aber sicher ist sicher.
    Im Vertrag steht - 1 month prior to written notice. Was nichts anderes heisst wie 1 Monat zu schriftlicher Kündigung. Steht leider nicht ob per Mail reicht, oder Post nötig ist.
     

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