Das gilt seit dem 01.10.2016 für die Kündigung von Verbraucherverträgen (Handy, Strom, Abos, usw.), die ab diesem Stichtag neu abgeschlossen werden. Für die Kündigung von Arbeitsverträgen bleibt gem. Par 623 BGB die elektronische Form ausgeschlossen.
Danke nochmal an euch alle für die Tipps wegen der Kündigung. Ich hatte allerdings echt ein schweres Los. Ich arbeite, bzw. habe gearbeitet, als freier Handelsvertreter in Deutschland, die Firma ist aus der Ukraine, aber der Sitz und Vertrag aus NY, USA Aber ich denke, das sollte jetzt passen
Aber da gehäuft. Skype war immer super Aber back to topic - jetzt habe ich entspannte Wochen bis Ende 2016