Naja Ende Februar IST 4 Wochen vor dem Quartalsende - aber ok, Du meinst genau 4 Wochen, also 28 Tage. Also wenn ich zum 1.4. weg sein will muss die Kündigung spätestens am 3. März beim AG sein
Du schriebst: "... sollte ich zu Ende Februar kündigen, damit ich zum 1.4. frei bin" Wie ich jetzt merke, meintest du eigentlich, daß die Kündigung (zum 31.03.) dem Arbeitgeber zu Ende Februar vorliegen sollte. Damit hast du Recht.
Ok, Danke - ich dachte schon ich kapier jetzt grad nichts mehr Naja, ich hab jetzt unterschrieben - normal Probezeit 6 Monate, danach ein befristeter Vertrag der bis Ende 2017 geht und dann in einen unbefristeten Vertrag gewandelt wird
Lieben Dank Dir. Unglücklicher geht auch schlecht. Ich kenne das Klientel, denn meine Frau und Ihre Kolleginnen wäre genau meine Kundin, daher weiß ich dass das alles liebe Leute sind und und Software Produkt das wir verteiben wirklich sinnvoll ist.
Aber wenn du 6 Monate Probezeit hast, kann doch der Vertrag jederzeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden, oder? Somit wäre die Kündigungsfrist erstmal uninteressant...
Ja sicher, die ist grundsätzlich mal uninteressant, da nach der Probezeit Ende Juni der Vertrag erstmal bis 31.12.2017 befristet ist UND erst dann in einen unbefristeten Vertrag übergeht. Mir gings rein um das "Verstehen"