Sorry, das war nur ein Scherz. Die Bilder haben nichts mit dem Tausch des Kabelbaums zu tun. Vielmehr wird hier ein fabrikneuer A1 der Kunst geopfert. Das Projekt heißt "Exploded View". Studenten zerlegen den A1 in seine 3.000 Einzelteile, die dann im Rahmen einer Kunstausstellung "Design at work" in Belgien als Explosionsansicht präsentiert werden. Gefördert von Audi. Solche Banausen! [ame=http://www.youtube.com/watch?v=nRV1C4EJmWE]YouTube - Audi A1: Vorsprung Durch Technik - Exploded View[/ame]
schock! Hättest du fürn 1.April aufsparen sollen, wäre der Brüller! Deshalb sind die auch so froh auf den Bildern
Der war gut! Ich hab's tatsächlich geglaubt @ Meister04 Das ist natürlich sehr ärgerlich aber Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben. Beim Wiederverkauf mußt Du nicht angeben, daß der Kabelbaum getauscht wird und auf die Idee nachzufragen würde bestimmt auch niemand kommen, geschweige denn, daß es jemandem auffallen würde (sag ich jetzt einfach mal so). Ansonsten kann ich Dir nur, wie die anderen, dazu raten aufmerksam zu sein und alle Veränderungen die Dir auffallen bekannt zu geben und richtigstellen zu lassen. Ich denke, die Werkstatt würde das nicht in Angriff nehmen, wenn sie das nicht könnte. Zumal ich davon ausgehe, daß diese Werkstatt ein Audi-Vertragspartner oder im Audi-Autohaus ist und die dort schon recht gut ausgebildete Mitarbeiter haben. OK, du hast schon schlechte Erfahrungen mit Deinem POLO und dem Kabelbaum-Tausch gemacht aber man kann nicht davon ausgehen, daß das beim A1 auch so sein wird. Ich drück Dir die Daumen, daß alles klappt und Du danach nach wie vor zufrieden mit Deinem A1 bist. Achja... eine Möglichkeit gibt es doch, um diesen Eingriff zu verhindern: Du verzichtest auf einen dauerhaft funktionierenden Scheibenwischer ... Viel Glück
Mal ne andere Frage könnte ich den Kauf rückgängig machen und meinen alten wieder zurück fordern? Schon mal Danke für die Antworten
Nein, das geht leider nicht ohne weiteres, denn Audi hat die Möglichkeit 3 mal nachzubessern bevor du irgendwas erstattet oder zurück bekommst.
Das ist nicht richtig und wird so oft angenommen! Bitte informiert euch darüber richtig! EDIT: Geregelt sind diese Spielregeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter dem Stichwort “Nacherfüllung” (§ 439 BGB). Dort steht wortwörtlich: (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung … verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. Es kommt hinzu: Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen!
Sorry, da muß ich Dich leider berichtigen. Jeder Lieferant hat bei Fehlern von Material nach BGB 3 mal das Recht der Nachbesserung. Erst bei nicht erfüllen der Berichtigung des Fehlers hat der Kunde ein Wandlungsrecht oder auch das Recht der kompletten Rückgabe mit Erstattung des Kaufpreises. Bin selber im Vertrieb und habe mit diesem Thema nahezu täglich zu tun. Kann Dir ein Beispiel aus eigener Erfahrung in diesem Jahr erzählen. Hatte mir ein Flachbildschirm von Philips gekauft. erste Reklamation linke Bildschirmseite heller als die Rechte. Gerät einsendet wurde neu einjustiert. Nach einer Woche wieder der gleiche Fehler. Diesmal wurde die Reparatur bei mir daheim durchgeführt und das Display getauscht. 2 Wochen später hatte ich genau in der Mitte eine senkrechten ca 5 mm starken schwarzen Streifen im Bildschirm. Diesmal wollte ich dann des Fernseher austauschen lassen, aber Philips bestand auf Ihren Recht der dreimaligen Nachbesserung. So wurde das Gerät wieder eingeschickt und das Display noch einmal ausgetauscht. Jetzt ist alles ok.