Ich habe noch nichts unternommen, einfach, weil ich den Bescheid erst am Samstag mittag, also gestern, in der Post hatte, und damit erst am Montag tätig werden kann, da steht dann aber auch ein Telefonat mit der Versicherung und dann zumindest mit der Rechtsberatung des ADAC's an - wobei ich der Versicherung über schon erwähnen werde, diesen Weg zu gehen. Aber vielen Dank für die wirklich fundierten Tipps! - kawiwu
Davon sprach ich doch, warum muss er überhaupt fragen? Fair und ehrlich wäre es doch wenn er diese Informationen gleich unaufgefordert von der Versicherung erhalten hätte. Aber dort wird man denken, dass jeder Dumme der nicht fragt (oder zum Anwalt geht) sich einfach nur positiv auf die Bilanz auswirkt
Vielleicht etwas blöd ausgedrückt: natürlich spreche ich nur dann mit einem Anwalt, wenn die Versucherung nach einem Telefonat noch Faxen macht! Auf captain-huk.de habe ich auch die Zusammenfassung der Urteile gefunden, war etwas versteckt: http://www.captain-huk.de/urteile/u...ngungskosten/urteilsliste-verbringungskosten/ Vielleicht braucht sie noch jemand! In meinem Fall gibt übrigens das zuständige OLG Düsseldorf mir Recht.
Auf Nachfrage müssen wir selbstverständlich diese Information, zumindest das mit dem Stundenverrechnungssatz und dem BGH Urteil beantworten. Ist aber auch in unserem Interesse, denn so lässt es sich einfach klären. Eine Diskussion mit, nee, das machen wir halt so, ist nicht gerade nervenschonend für beide Seiten. Das mit der Verbringung und der UPE da muss man sich schon ein bisschen bisschen mehr mit der Materie auskennen, ja. Aber hier geht es meist nicht um große Beträge...
Mellede, nochmals vielen Dank für Deine hilfreichen Antworten. Aber sicher kannnst Du auch verstehen, dass man sich da als Beitragszahler etwas verschaukelt vorkommt. Das ist nicht Deine Schuld, klar, aber ich bringe mal ein Beispiel aus meinem Berufsumfeld an: ich arbeite mit Krebspatienten. Diese sind auf bestimmte Therapien angewiesen, die aus einer Kombination von Chemotherapien bestehen. Wie würde sich wohl ein Krebspatient fühlen, wenn ein Arzt ihm erst nach Rückfrage alle nötigen Therapeutika gibt? Das ist jetzt sehr überspitzt, aber im Kern trifft es die Sache. Sowohl ich als Versicherungsnehmer als auch der Patient haben alle Beiträge bezahlt und damit ein Recht auf alle vereinbarten Leistungen - auch ohne Nachfragen. Einfach, wie in meinem Fall geschehen, einen zu niedrigen Betrag x ohne weiteren Kommentar mit dem Hinweis, der Fall sei damit abgeschlossen, zu überweisen, empfinde ich als mehr als frech.