dafür gibst einen eigenen Thread! Unterschied Versicherungspaket alleine und als "All inclusive" bzw. je nach Abschlussdatum...
Ich weiß nicht ob das schon wer geschrieben hat, aber so wie ich das verstanden habe, gilt das nur für Fahrzeuge die ab 2012 zugelassen werden!? :cool2:
Das ist richtig. Der neue Grenzwert von 110 g gilt für Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2012 erstmals zugelassen werden. Für Fahrzeuge, die bis 31.12.2011 zugelassen wurden, bleibt es beim Grenzwert von 120 g als Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer. Gut für diejenigen, die ihr Auto (über 110 g) noch im alten Jahr angemeldet haben.
wie ist das dann, wenn ein A1 Erstzulassung am 09.2011 hatte, dieser dann vom Autohaus gekauft wurde und im Januar zugelassen ist ? Also es ist ein Vorführwagen den meine Freundin gekauft hat, wie wird das dann besteuert ?
Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. http://www.heise.de/autos/artikel/Kfz-Steuer-CO2-Freibetrag-sinkt-auf-110-g-km-1402029.html