Beim Fzgschein ist das klar, der muss im Original vorgelegt werden. Meine Analogie zur ABE-Kopie bezog sich auf die Kopie von der EG-Dingsbums.
Ich habe hier letztens ein Schreiben der Audi AG gesehen, mit dem festgelegt wird, dass jeder Kunde, der sein Fahrzeug für mehr als 1h für Garantiereparatur in der Werkstatt abgeben muss, einen kostenlosen Ersatzwagen erhält. Wo finde ich das Schreiben?
Nennt sich Audi for Audi und wurde von Agent L schon mal verlinkt. http://www.a1talk.de/attachments/ma...355481-klappern-uberall-audi_for_audi__2_.pdf
Um das ganzen Reifen / Felgen Thema nochmal aufzugreifen.. Hab die Sache mit den Sline Doppelspeichen dann doch verworfen und mir stattdessen die Polygonfelgen gegönnt. Damit hab ich das Problem mit der ABE dann auch nicht, der Sommer kann also kommen.:thumbsup:
Sehr gute Entscheidung, obwohl ich die Doppelspeiche für eine der schönsten Audi Felgen halte und auch gefahren bin, die Polygonal machen am A1 echt was her und sind ne tolle Alternative zu Rotor und Doppelspeiche.
Wir fahren morgen in den Urlaub und von der Strecke sind gute 400 km Autobahn, was meint ihr sollte ich da Reifendruck etwas erhöhen?
Auf jeden Fall den Reifendruck kontrollieren und dem Beladungszustand anpassen. 0,2 bar mehr als angegeben werden auch nicht schaden.
Mein A1 wird jetzt 3 Jahre alt und muss dann so langsam mal zum Tüv. Jetzt ist im FIS der Hinweis aufgetaucht, dass in 30 Tagen ein Service fällig ist. Kann ich nicht selber zum Tüv fahren und die Sache damit abschließen sondern muss ich da extra zum Audi Händler? Machen die da mehr als den Tüv oder ist noch irgendwas anderes nach 3 Jahren fällig. (Bremsflüssogkeit oder so?) Was kostet der Spaß ungefähr?
also ist nach 3 Jahren ein Bremsflüssigkeitswechsel vorgeschrieben? Will die Mobilitätsgarantie von Audi auf alle Fälle behalten.