Mal davon abgesehen, dass den Verkäufer in meinem Fall eine Schuld trifft, da er in einem Fall den Mangel selbst herbeigeführt hat und im zweiten Fall einen Mangel bei der Inspektion zwar festgestellt jedoch nicht behoben hat. "Wenn die Mängelbehebung sich besonders lange hinzieht, kann sie unzumutbar werden, so dass der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten kann (§ 440 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Schwelle der Unzumutbarkeit kann der Verkäufer hinausschieben, wenn er dem Käufer ein kostenloses Ersatzfahrzeug bereit stellt und dadurch die durch die lange Reparaturzeit entstehenden Nachteile abmildert." "besonder lange" ist ein nicht definierter juristischer Begriff. Wenn ich also täglich auf mein Fahrzeug angewiesen bin können (je nach Laune des Richters) auch 2 Tage schon ein sehr langer Zeitraum sein. Noch hinzu kommt: "Den Nutzungsausfall schuldet der Verkäufer schon deshalb, weil er eine mangelhafte Sache geliefert hat. Die Lieferung einer mangelhaften Sache ist seine „Pflichtverletzung“ im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB." http://rechtsauskunft.recht-gehabt.de/kaufrecht/gerbauchtwagengewaehrleistung-nachbesserung-=-ersatzwagen-101.html Auf der Grundlage dieser Gesetzte in Kombination mit den gesprochenen Urteilen möchte ich einen Audi Vertragshändler sehen, der seinem Kunden bei der Nacherfüllung einen kostenfreien Ersatzwagen verweigert.
Na, na, wir wollen doch hier nicht den Guttenberg machen. Wenn Du schon etwas zitierst, dann gib wenigstens die Quelle an. (Ich machs mal für Dich: Anspruch auf Leihwagen während Garantiezeit bzw. Gewährleistung) §280 Abs. 1: Das ist aber meist nicht der Fall. Also muss der Händler nicht für Schadensersatz aufkommen. Edit: Huch, da war ich wohl etwas langsam... Gruß, Johannes
Also das mit dem Ersatzwagen ist ja so ne feine Sache von Audi, da müssen wir uns nicht drüber streiten. Es ging doch darum, dass es manchen unzumutbar erscheint, mit einer minderwertigeren als der eigenen Ausstattung rumzufahren. Was hätte Max mit seinem 44.000€ A1 da gesagt? Und: kann das durch ein höherklassiges Fahrzeug ausgeglichen werden? Also wird ein fehlendes Bose durch einen A3 statt A1 wieder wettgemacht? Geht's denn dann überhaupt noch um die Ausstattung? Oder ist nur noch der Listenpreis entscheidend?
Ich finde es geht hier sowieso viel zu sehr um Zahlen und Paragraphen.... Fakt ist doch, dass sich jeder von uns hier freuen würde, wenn er für seinen A1 einen A3 als Tauschfahrzeug bekommt. Ist in meinen Augen eine Win-Win Situation... Ich bin zufrieden, ich kann quasi eine ausgedehnte Testfahrt machen und entscheide mich dabei vielleicht als nächstes Fahrzeug einen A3 zu kaufen. Das Autohaus profitiert einerseits von meiner positiven Bewertung, meiner Zufriedenheit und evtl. ja sogar von einem Fahrzeugkauf (wenn auch vermutlich nicht unmittelbar)
Guten Tag an alle Ich gebe mein Audi aufgrund von Garantie in die Werkstatt und habe ein Ersatzwagen angefordert. Sie hätten einen A3 für mich, den ich aber mit 39€ bezahlen muss. Leider ist die PDF-Datei nicht mehr verfügbar. Wie kann ich den den Mitarbeiter von Audi davon überzeugen, dass mir ein Leihwagen zusteht. Mir wurde auch gesagt, dass die Reperatur 2 Stunden in Anspruch nimmt.
Der Link von Nico sollte eigentlich funktionieren. http://www.a1talk.de/attachments/au...tiereparaturen-audi-ersatzwagenansprueche.pdf
Ich weiß nicht genau wie es bei 2h aussieht. Aber ich glaube ab einer Stunde hast du einen Anspruch. Wenn sie keinen A1 haben sind sie selbst schuld. Für einen Ersatzwagen würde ich keinen Cent zahlen --> siehe den A4 den ich bekommen habe --> kostenlos.