Das einzige was ich unterschrieben habe ist bei der Abholung die Rechnung. Das alter meines Wagens: Abholung in NSU 18.3.2011 6 Monate waren leider grad rum
Da DÜRFTE die Kupplung gar net kaputt gehen außer eben Materialfehler und dann müsste Audi dafür haften. Nur blöd dass du die Kupplung nicht hast. Hast wenigstens ein Foto davon machen können? Das hätte vielleicht schon was genutzt.
Wieso hast du denn die Rechnung unterschrieben??? Ich unterschreibe nur Reparatur-Aufträge, sonst garnüschd. Und ich würde die Geschichte mit dem Autohaus auch mal publik machen. Aber kündige vorher bei Ihnen an, dass du dich jetzt an Akte oder so wendest, aufgrund der Tatsache, dass du angekreuzt hast, dass keine Reparaturen durchgeführt werden sollen die dir Kosten verursachen. Sobald die nämlich groß in den Medien kommen besinnen sie sich ab und an auf die Wahrung ihres Rufs und lenken ein. Muss nicht so sein, kann aber. Das ist ja, wie wenn ich mir nen Kostenvoranschlag fürs Dachdecken einhole und stattdessen ne Rechnung für ein frischgedecktes Dach vorgelegt bekomme. Die Sache mit dem Gewährleistungsanspruch würde ich mal sekundär behandeln und mich auf die Tatsache stützen, dass du an entsprechender Stelle den Haken gesetzt hast.
Die Fotos wollte er mir noch zuschicken hat er aber bis heute nicht gemacht. Ohne Unterschrift hätte ich das Auto nicht bekommen -.-
Die Medien.....Ja ja....Bildzeitung hilft.:sleep: Der Schuß kann auch nach hinten los gehen. Sachlich mit Audi und dem Autohaus prüfen was wirklich dran ist am Schaden, vielleicht war man ja doch selber der Verursacher des Schadens. Verdächtig erscheint mir das man die Garantie so ablehnt. Würde man so handeln wenn der Schaden eindeutig Garantiefähig wäre???? Was hätte Audi / der Händler davon??? Dem Händler ist es egal wer zahlt.....bei Garantie und Kulanz übernimmt Audi die Rechnung, alles andere der Kunde...von wem der Händler sein Geld bekommt ist ihm Egal. Audi und Händler muss man von einander trennen. Der eine ist der Hersteller, der andere ist der Händler in Eigenverantwortung, für den Hersteller. Der Händler steht zwischen den Stühlen und will mit Sicherheit keinen Kunden verprellen. Bevor jetzt alle wieder mit Steinen auf Audi samt Händler schmeißt sollte man beide Seiten mal gehört haben, da Audi hier nicht Stellung nimmt sind unsere recht einseitigen Informationen für ein Urteil gegen Jemanden ziemlich einseitig. Ok , auf dem ersten Blick erscheint ein Schaden von 1500.- an einem 1/2 Jahr altem Auto erschreckend. Unmöglich ist es aber auch nicht!
Bisher ist die Faktenlage aber ziemlich eindeutig... B1gT4nk hat bestimmt mindestens einen Fehler gemacht, die haben aber mit dem Schaden nichts zu tun sondern mit dem Druck den die Werkstatt ausgeübt hat (Unterschrift sonst kein Auto usw.). Zumindest hat er aber nicht bezahlt. Selbst wenn der Schaden nicht unter die Garantie/Gewährleistung fiele sollte Audi hier zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Die Gewährleistung endet ja auch nicht nach sechs Monaten, dann muss halt tatsächlich ein Gutachter ran. In diesem Fall wären die Kosten für ein Gutachten m.E. von Audi zu erstatten da nur ein Sachverständiger einen Materialfehler nachweisen kann. Aber erstmal würde ich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen, Mahnungen bis zum gerichtlichen Mahnbescheid abzuwarten um einen Prozess zu forcieren ist keine gute Idee. PS: Vorstandsbeschwerde bei Audi eigentlich schon probiert? Klingt so als sei der bisherige Sachbearbeiter schlichtweg ein Arsch.
@Iruwen Wenn dir dein I-Phone auf den Boden fällt und das Glas ist gebrochen, sollte dann Apple dein Glas ersetzen????
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Wenn ich mit dem iPhone telefoniere und plötzlich springt das Glas sollte Apple es ersetzen, ja.
Dann nicht, aber "B1gT4nk" hat bestimmt die Kupplung nicht innerhalb von 6 Monaten verschließen. Eigentlich hält eine Kupplung ein Autolebenlang (bei richtiger Behandlung) :smile: ... Ich glaube kaum, dass "B1gT4nk" mit dem A1 täglich auf dem Nürburgring unterwegs ist und die Kupplung quält. Somit ist dies ein Materialfehler, ende aus! Und Audi muss dafür blechen!!! ... außer "B1gT4nk" enthält uns was wichtiges vor :flapper:
Vorhalten tu ich euch nichts. das mit der Trennung von händler und Audi ist richtig. Mein Händler ist ja an sich auf meiner Seite. Hat mch hält etwas unter Druck gesetzt aber er hat an Audi weiter gegeben dass es nicht mein Fehler ist. Ich werde heute Abend nochmal eine Beschwerde an den vorstand schicken. Kann ich das auch über das kontaktformular auf der Audi Seite machen und bemerken, dass die Beschwerde an den Vorstand gehen soll? Oder muss ich das brieflich machen? Per Email wäre mir lieber.