Die Lampen an sich sind super, hab sie auch verbaut. Allerdings im Bereich der STVZO nicht zugelassen. Den TÜV haben sie übrigens nicht interessiert. Gruß Dirk
Danke A1Kater das wollte ich lesen. :thumbsup: Steht zwar TÜV frei und E Nummer bei, aber mal schauen. Habe sie gerade ersteigert. Werde dann berichten. Gruß, Eddy
Die leuchten statt gelber dafür blauer als das A1 Xenon, wenn das ok ist... Wenn die ein E-Prüfzeichen haben sind sie zugelassen, lügt der Händler oder hat der Kater doch nicht die gleichen?
Das E-Prüfzeichen sagt, wie der Name schon sugeriert, das sie geprüft wurden, nicht das sie im Rahmen der STVZO zugelassen sind. Gruß Dirk
FALSCH! Leuchtmittel mit E-Prüfzeichen sind eintragungsfrei und damit zugelassen. Gilt auch für Auspuff und Co. In der Norm muss natürlich das entsprechende Fahrzeug aufgeführt sein. E-Zeichen gelten natürlich nur für Serienstand des Fahrzeugs.
Neblerbirnchen sind heute gekommen. Jetzt muss ich die nur noch wechseln. @carisma In unserer Anleitung ist ja nur die normale Abdeckung abgebildet. Ist also beim S mit Griffmulde der einzelne Steg in der Mitte gemeint? Ziehe ich also einfach mit einem Ruck an diesem und dann habe ich das Dingen in der Hand? Habe beim folieren mal "vorsichtig" daran gezogen und dann habe ich die doch drin gelassen. Gruß, Eddy
Trau dich nur. Ich habs zwar beim A1 noch nicht gemacht aber beim Q5 gehts genauso. Ein kräftiger Ruck und es funktioniert.
Ich habe dieses schon beim A1 gemacht. Mann muss ein ziemlicher Ruck geben. Dadurch löst sich die Abdeckung an einer Seite wonach mann die andere Seite aushaken kann. Zurückmontieren ist etwas schwieriger. Achte darauf das du die Lippen an der richtige Seite in die zugehörige Löcher steckst. Bei mir waren die sogar ab Werk an der falsche Seite wodurch die verbogen waren. Mann kann die in der richtige Stelle biegen, da bricht nichts ab. Viel Erfolg!
Glaube nicht alle was bei Wiki steht! Habe darüber schon mit dem TÜV diskutiert. E Prüfzeichen bedeutet nur ist geprüft und ok.1 steht z.b. für geprüft in Deutschland. Jedes Leuchtmittel muss einen Kennbuchstaben haben. Erst mit diesem ist er dann auch in der STVZO zugelassen! LG Nancy