Neuwagen: Zweitlackierung

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von sunnyboy, 05.11.2012.

  1. Herby

    Herby Lebendes Lexikon

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    Nein ich kenne keine Personen mit ähnlichen/gleichen Problemen.

    Also ich persönlich komme mit meinen beiden Audi Partnern wunderbar zurecht.
    Wenn dir niemand antwortet, klingt das so als ob du einen Brief geschrieben hast. Wie wäre es mal persönlich dort hin zu gehen? Dort suchst du dir einen Service Berater oder wen auch immer und jemand möchte dir das bitte jetzt erklären denn dein Brief ist seit 3 Wochen unbeantwortet.

    Das wäre jetzt zumindest meine Weise das Thema weiter zu verfolgen.
     
  2. Johannes

    Johannes Lebendes Lexikon

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    Ich weiß, deswegen hab ich das ja angesprochen. Uni-Lack und der Gutachter wusste nicht, dass da noch Klarlack drüber ist.


    Das wird ein entscheidender Unterschied sein...


    Btw.: Es hört sich für mich so an, als ob Du Dein bestelltes Auto "irgendwie" wieder los haben möchtest.
    Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich hätte absolut nichts dagegen wenn mein Fahrzeug eine doppelte Lackierung hätte.


    Gruß,

    Johannes
     
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  3. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    nein, super auto.
    aber ich lass mich nicht gerne hinters licht führen.
    fehler können passieren, dannmuss man aber offen darüber sprechen und sich nicht verstecken und so tun als sehe, höhre und rieche man nichts.

    problem ist halt wenn man das fahrzeug verkaufen möchjte und dann der käufer zu recht darauf hinweisst das das fahrzeug nicht als unfallfrei gilt. ups
     
  4. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    so jungs, vielen dank erstmal für eurer interesse
    man merkt an den antworten das sehr viel unsicherheit darüber herrscht wem/ wie hoch eigentlich der schaden durch diese zweitlackierung entstanden ist
    und wir in wolfsburg haben hier anscheinend nicht so kulante händler wie bei euch...

    ich halte euch auf dem laufenden

    kollegiale gruesse aus wolfiland
     
  5. Herby

    Herby Lebendes Lexikon

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    Ich weiß nicht ob ich jetzt zu doof bin aber für mich und mein Verständnis ist das Fahrzeug unfallfrei.

    Warum beharrst du unbedingt darauf dass es ein Unfallwagen ist?


    Edit: Wo herrscht denn hier Unsicherheit?
    Johannes zum Beispiel kombiniert deine eigenen Aussagen immer recht gut und kommt so auch zu einer recht präzisen Aussage.

    Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wie bereits erwähnt, warum du dein Auto unbedingt als Unfallwagen hinstellen willst. Klingt für mich langsam auch so als ob du das Fahrzeug irgendwie wieder loswerden willst.
    Gründe dafür kann es ja viele geben. Finanziell verhoben an einem Neuwagen, einfach unzufrieden, schöneres Auto gefunden etc...
     
    #25 Herby, 06.11.2012
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2012
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  6. Johannes

    Johannes Lebendes Lexikon

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    Ich denke es ist gängige Praxis an Fahrzeug bei Lackfehlern ein zweites Mal komplett zu lackieren.
    Und ich wüsste auch nicht warum dadurch der Wert gemindert werden sollte.

    Dass da jemand beim Verkauf darauf hinweist halte ich auch für quark, denn es gibt dafür ja anscheinend keine gesetzliche Grundlage.

    In einem Punk muss ich Dir allerdings recht geben: Der Service-Mensch hätte Dir auf Deine(n) Mail/Brief antworten müssen.
    Ich würde jedenfalls entweder das persönliche Gespräch suchen, so wie "Herby" auch, oder wenn das nichts hilft per Einschreiben mit Rückschein nochmal einen Brief schreiben.


    Gruß,

    Johannes
     
  7. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    omg, ist das wiedermal ein Kindergarten.
    Reg dich erstmal ab und versuch dann ganz sachlich zu bleiben und auch mal die gestellten Fragen zu beantworten.

    1. Wie genau wurde festgestellt, dass der Wagen in Gänze zweimal lackiert wurde?

    2. Wieso bist du so fest davon überzeugt, dass ein Wagen, der zweimal lackiert wurde, als Unfallwagen deklariert werden muss? (Also, dass das absoluter Humbug ist, das wissen wir alle. Mich würde nur interessieren, wie der Gutachter heißt der so einen Schwachsinn verbreitet und damit den Ruf aller guten Sachverständigen ins Lächerliche zieht)
     
  8. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    die gesetzliche grundlage ergibt sich schon aus der tatsache heraus das gutachter festgestellt haben das ein "schaden" vorherrscht, der vor der auslieferung entstanden ist. nach aussagen vom gutachter ist das ein erheblicher schaden und somit galt mein als neufahrzeug gekauftes fahrzeug als gebrauchtwagen

    aber lassen wir die gerichte da entscheiden, ich beziehe mich nur auf die gutachten und das gespräch mit dem anwalt (den ich schon seit jahren kenne und der nicht aus geldgeilerei denn fall durchzieht)
     
  9. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Ei ei ei, sunnyboy, du solltest dir erstmal darüber klar werden, was ein Gebraucht-, ein Neu- und was ein Unfallwagen ist.
    Du wirfst hier Begriffe durcheinander und nutzt sie in völlig falschem Kontext.
    Wenn du so ein Meeting mit der Presse eingehen willst geht der Schuss wohl nach hinten los.
    Wenn das Ganze genau so von einem Gutachter kommt (was ich mir nicht vorstellen kann), solltest du dringend wechseln.
     
  10. Herby

    Herby Lebendes Lexikon

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    Ich würde sagen keine der beiden Fragen vom A1Scuba wurden beantwortet...

    Ich glaub jeder weitere Kommentar zu diesem Thread hier erübrigt sich...

    Mach was du für richtig hälst nur wundere dich am Ende nicht wenn es doch ein unfallfreies Neufahrzeug ist.
     

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