Neuwagen: Zweitlackierung

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von sunnyboy, 05.11.2012.

  1. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    eieiei, korrekt, ist natürlich unfall, sorry for the mistake
    und geh davon aus das ich mich gut vorbereite bei den meetings, sei es gericht, presse oder auch bei einem date :)
     
  2. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Na, dann bist ja jetzt gut auf die folgenden Fragen vorbereitet...
     
  3. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    hi scuba, das steht doch schon alles in dem o.g. text
     
  4. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    ok, zu 1.: der Gutachter hat also am ganzen Fahrzeug (inkl. Anbauteile?) die doppelte der üblichen Lackdicke festgestellt? Wie dick genau ist denn der Lack?

    zu 2. hast du leider nirgends nicht ein Wort verloren. Der von Heino verlinkte Präzedenzfall trifft bei dir ja wohl nicht zu. Oder wurde bei dir etwas instand gesetzt?
    Vielleicht hat der Sprühroboter die Farbe falsch gemischt und deshalb musste alles nochmal unter die Dusche?
    Du weißt es nicht. Also wie kommst du darauf, du hättest ein Unfallfahrzeug? Was wurde instand gesetzt?????????????
    Ich kann mein Auto so oft neu lackieren wie mir gerade danach ist. Deshalb muss ich es noch lange nicht beim Verkauf als Unfallwagen deklarieren.
    Oder müssen auch alle, die ihr Fahrzeug foliert haben es dann automatisch .....

    hm, jetzt wirds mir langsam zu müßig... Ich glaube du willst den Weg unbedingt gehen.
     
  5. sunnyboy

    sunnyboy Mitglied

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    zu 2 kann ich auch nichts sagen weil ich die gruende nicht kenne warum neulackiert wurde, da schweigen sich die beteiligten aus

    was wir als normalos vielleicht interpretieren entscheiden gerichte anderweitig... und gerichte haben bei solchen fällen dies als schaden interpretiert. also immer schön den lackmesser rausholen beim neuwagenkauf... ich besorge mir einen
    (der lack ist bis zu 500, nromal sind 150-200)
     
    #35 sunnyboy, 06.11.2012
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2012
  6. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

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    Zunächst mal war die Aktion mit dem Händler nicht der richtige
    Weg. Ob das Fahrzeug im Werk ein oder zweimal, ganz oder nur
    teilweise neu lackiert wurde, weiß der doch ganz bestimmt nicht!
    Aus welchem Grund sollte man ihm das mitteilen?
    Bekommt der denn auch gesagt, z.B. wenn ein Ersatz - Sportsitz verbaut
    wurde, weil der zuerst vorgesehene einen Qualitätsmangel hatte?
    Sicher nicht! Und das bringt mich zum nächsten Punkt:

    Es ist nämlich gängige Praxis, dass Fahrzeuge im Werk ganz
    oder teilweise neu lackiert werden. Wenn ich das noch richtig
    weiß, sind sogar bis zu 3 Lackierungen zulässig.
    Wenn der Untergrund richtig vorbereitet wurde - und davon ist
    im Werk auszugehen - ist das kein Mangel. Warum auch?
    Eine dickere Lackschicht ist ein besserer Korrosionsschutz, oder?
    Nachlackiert wird auch, wenn im Finish minimale Kratzer in der
    Oberfläche entdeckt werden, die sich nicht mehr auspolieren
    lassen. Da war ja vorher nix kaputt! Was soll daran ein
    "Unfallwagen" sein? :huh:

    Aber ich will nicht oberschlau sein und bin auch nicht
    allwissend. Deshalb würde es mich interessieren, wie
    Dein Fall ausgeht!
    Ich wette 10 zu 1, dass da kein Mangel im Sinne des
    Gesetzes vorliegt und niemand Dich (oder den Händler)
    darüber hätte informieren müssen.


    Ich bin gespannt!
     
  7. Herby

    Herby Lebendes Lexikon

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    Kann hier vielleicht jemand zu machen? Ich denke macht wenig Sinn hier offen zu lassen oder?
     
  8. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Ich versteh,wie so viele, die Aufregung nicht.
    Mein Auto hat meiner Meinung nach eine Orangenhaut. Und wenn mir das von Audi so bestätigt wird,dann wird er auch komplett neu lackiert. Hab ich deswegen einen Unfallwagen? Wohl kaum!
    A1Scuba hat doch schon mehrmals gefragt,ob was Instand gesetzt wurde. Wenn ja,ist es nach der aktuellen Rechtsprechung ein Unfallwagen.

    Warum hat sich denn der Sachverständige dein Auto überhaupt angeschaut? Aus jux und dollerei ganz bestimmt nicht!
     
  9. Strubbi

    Strubbi Audi A1 Guru

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    also ich war heute mal bei meinem freundlichen und hab da mal spaßhalber mir erklären lassen wann es ein unfallwagen ist!

    Ein Unfallwagen ist es difinitv nicht wenn im Innenraum schadhafte Teile vor oder nach der auslieferung ausgetauscht wurden!
    Genauso wenig ein Unfalwagen ist wenn im Bereich Karosserie etc. die Teile, ausfgebaut oder am wagen angebaut, lackiert wurden und das wie H2O
    sagt bis zu 3 mal über der Lackschicht die von Werk ab drauf ist!

    Als Unfallwagen gilt es erst wenn teile der Karosserie im ALLTÄGLICHEM gebrauch so beschädigt werden das ein neues Teil verbaut werden muss!
    im klartext: wenn im werk bei Montage etc. ein blechformteil o.ä. so beschädigt wird das es ausgetauscht werden muss ist das kein Unfallauto!!

    bevor ich das an die Presse weiterreichen würde!
    Würde ich auf alle Fälle audi selbst Kontaktieren wenn sich bei deinem Händler nix tut!
    und nen anderen Gutachter der seinen Beruf auch versteht! aufsuchen
    Weil Ruck Zuck stellt sich raus das alles rechtens ist mit deinem Auto und dann kanns nämlich passieren das du dir von deimen Händler und Audi ne gegenklage einsammelst was dan mit großer sicherheit für dich nicht gut ausgeht!

    aber mache es wie du willst du wurdest mehrfach gewarnt!

    Grüße strubbi
     
  10. Herby

    Herby Lebendes Lexikon

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    Ich denke der Kollege hat auf Stur geschaltet. Gibt halt welche die sich nicht belehren lassen wollen.

    Soll er machen. Ich würde jede Wette eingehen dass er damit aufs Gesicht fällt.
     

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