wenn das für dich so in Ordnung geht, soll mir recht sein. Ich dachte du schreibst hier ins Forum weil du Rat sucht. Habe dir nur einen Punkt aufzeigen wollen. ...weil mir das in umgekehrter Reihenfolge auch schonmal widerfahren ist: Vordermann mit Anhängerkupplung hält plötzlich an und fährt rückwärts auf uns drauf. Keine Ahnung was den geritten hat. Dank seiner Hängerkupplung hats uns die Front deftig zerstört (nein nicht beim A1), bei ihm war natürlich nix. Ohne Kupplung wäre der Schaden wesentlich kleiner gewesen.
Ja schon. Aber das bedeutet nicht, dass du deine AHK abnehmen musst, weil du sie grad nicht benötigst.
§ 30 c STVO, könnte als Anhaltspunkt dafür dienen, dass leicht zu entfernende AHK bei Nichtbenutzung (zumindest für die Versicherer zur Schadensminimierung) abgenommen werden müssen.
Man, von was für einen Strauch habt ihr denn genascht...ob ich eine abnehmbare Anhängerkupplung dran lasse oder nicht, kann doch den Rest der Welt ein Kehricht kümmern...dann muss im Gegenzug jeder hart bestraft werden, der eine feste Anhängerkupplung spazieren fährt...er hätte ja für ein paar € mehr gefälligst eine abnehmbar Kupplung kaufen und damit schwere Unfallschäden schon im Keim ersticken können!!! Bitte auf dem Boden bleiben und nicht die Leute mit irgendwelchen Aussagen "ich meine mal gehört zu haben" zu verunsichern und was der Paragraph 30 c mit dem hier geschilderten Unfall zu tun hat (es geht hier um eine, mit weiser Voraussicht, eingetragene Anhängerkupplung) entzieht sich meiner Kenntnis
mal ganz ruhig brauner, hatte selbst damit zu tun und schreibe dass hier sicher nicht um auf Beitragszahlen zu kommen. Du gehörst scheinbar auch zu denen, die zu faul sind die AHK wieder abzunehmen, an sonsten kann ich mir deinen Post nicht erklären, oder der erwähnte Strauch wächst bei dir vorm Haus.... PS: wenn die AHK fest ist, also nicht abnehmbar, tangiert dich das nicht, glück gehabt
Streitet nicht - ich wollte ja keine konkrete Hilfe, sondern mich nur einfach auskotzen weil ich so blöd bin Also, der Schaden am Gegner beträgt ca. 1.000.- Euro. Er lässt den Schaden bei einem Kumpel von mir reparieren, so dass die Kosten im Rahmen bleiben. Mein eigener Schaden wird sich wohl bei ca. 1.700.- Euro bewegen, so dass ich summa sumarum über die Versicherung abwickeln werde. Den neuen A1 werde ich dann über einen Freund als Zweitwagen anmelden und dann nach 4 Jahren die Versicherung übernehmen - ich brauche dummerweise für den A1 SB eine SF von mindestens 1 und die habe ich nach diesem Schaden nicht mehr. Somit muß ich nur die SB von 300.- Euro zahlen und kann den A1 SB Problemlos über Audi Leasing (VVD) versichern. Denn als offizieller Zweitwagen bei meiner Versicherung (bei der der Q3 Hauptversichert ist), wäre der Betrag bei SF1 mehr als doppelt so hoch - da lohnt sich es sich für mich eher, den A1 SB wieder über den VVD zu versichern.
mir wär heute am weg zur arbeit fast das selbe missgeschick passiert :scared: fahr auf die autobahn auf ... wechsel auf die mittelspur .. tackert da so ein kastenwagen rum nen blick nach hinten, drehe mich wieder um im selben moment PLÖTZLICH BREMST DER IDIOT! ich weich zum überholen aus zeig ihm den vogel er mit den stinkefinger .... und KEIN AUTO VOR IHM ZU SEHEN!!! hätt ich ne sekunde später nach hinten gesehn wär ich dem voll reingedonnert :glare:
das ist echt schlimm und wird immer schlimmer. heutzutage muss man für die anderen mitdenken und ständig auf der Hut sein