Vielleicht kann das Straßenverkehrsamt St. Ingbert dir Auskunft erteilen, ob die betreffende Fläche als markierte Parkfläche im Sinne des dort aufgestellten Zeichens 314 ausgewiesen ist. Darüber muss es doch irgendwo Aufzeichnungen geben. Wenn dem so ist, dann kannst du ja nichts für den verwitterten Zustand der Markierung.
Vielleicht wurde die Markierung auch durch die Stadt entfernt !! ... und nicht durch das Alter und der Witterung ... Weil ich muss gestehen, .... selbst mit rotem Strich, sehe ich keinen Strich ,... also keine Markierung
Nach der gewollten Entfernung der Markierungen würde das Zeichen 314 dort aber keinen Sinn mehr ergeben.
Doch doch ... evtl. schon Weil : Ich kenne die Gegebenheiten vor Ort leider nicht, ... aber es ist unmittelbar kurz nach einer Kreuzung rsp. Einmündung und es kann sein, dass irgendwo da eine Ladezone für LKW´s oder ein öffentlicher Nahverkehrsbus durch muss und dadurch wird meist von der Stadt eine "Schutzzone" bzw. einen Abstand von min. 15 Meter eingerichtet. Was in dem Fall bis zum Kreuzungsmündungspunkt durchaus gegeben sein könnte. Aber weiterhin is das parken in gekennzeichneten Stellen, also vielleicht ein zwei Autos vor dem A1 weiterhin erlaubt und so Keine Ahnung ... weil wenn die Markierung nicht da ist, .. ist es eben keine "gekennzeichnete Stelle" ... Aber selbst auf dem Asphalt ist keinerlei Markierung zu erkennen ...
Naja die Markierung ist nur noch zu "erahnen" Witterungsbedingt kann ich mir nicht vorstellen weil so alt das Pflaster nicht aussieht und wäre ungleichmäßiger (also ab und zu sehen). Scheint also wohl zu sein das es mal entfernt wurde. Einfach einspruch einlegen und schauen was passiert. Ich habe wenn ich mal Einspruch bei sowas eingelegt habe nichts mehr von Gehört
Genau so schaut's aus. Der Anwalt muß vor Einreichung einer Klage feststellen, ob es das wert ist (dafür gibt's natürlich einen anderen Begriff, der mir aber grad nimmer einfällt - kann ich aber gern im entsprechendem Urteil nachschauen). Das Gericht sagt dann, daß der "Wert" nicht beachtet wurde und sagt fertig und aus... hatte ich selbst letztens wegen einer ähnlichen Summe in der Arbeit. Zahl's und spar Dir den Ärger, würd ich sagen...
Ich seh da leider auch keine Markierung. Die weißen Flecken sehen für mich wie Salzreste oder so aus. Lass dir doch einfach erklären,weshalb du genau das Knöllchen bekommen hast. Denn wie Guenka schon schrieb,sieht das eher aus wie parken auf dem Bordstein. Aber Widerspruch einlegen würde ich persönlich nicht. Denn wenn der abgelehnt wird,wirst du noch mehr gereizt Gruß und Kuss zurück
Normalerweise steht auf den Knöllchen auch drauf, welche Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Ist meist in einer Zahlenkombination verschlüsselt. Sollte irgendwo auf der Rückseite stehen, was genau das dann bedeutet...
Da das Schild 314 ohne Zusatzkennzeichen mit entweder links- oder rechts gerichteten Pfeilen versehen war, gilt wahrscheinlich der Hinweis darunter entsprechend für Markierungen auch auf der gegenüberliegenden Seite. Und dort sind eindeutig Parkmarkierungen gekennzeichnet. Auf deiner (rechten Seite) kann ich selbst mit Zoom keine "verblassten" Linien erkennen.
So also mir wurde vorgeworfen das ich auf dem Gehweg geparkt habe dagegen habe ich Einspruch eingelegt und erfolg gehabt. Verfahren eingestellt :-D