Die Ford Bank hat mir auch direkt ein Schreiben geschickt, dass die auf die Verjährung verzichten und das die um Geduld bitten. Ich bin kein Jurist und hoffe, dass die mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung die Frist bis Ende des Jahres meinen und nicht eine evt. vorherige Verjährungsfrist. Ich hab's erstmal dabei belassen und hab mir eine Erinnerung in drei Monaten erstellt.
Ich bin auch kein Jurist, habe aber bisserl geforscht. Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung hält diese in der Tat an und ist ausreichend. Hatte die BMW Bank auch gemacht. Mittlerweile haben sie gezahlt.
Meine Schwiegereltern haben von der Santander auch so ein Schreiben bekommen. Aber das Highlight war,dass die geschrieben haben,dass es auf Kulanzbasis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz erfolgt. Witzbolde! Das BGH hat gesprochen,da ist nix mehr mit Kulanz
Das bekommt jeder und zwar genau das selbe Nur weil das BGH ein Urteil gefällt hat, heißt das nicht das jeder das auch versteht ;-) Die sind auch glaube ich etwas überfordert ^^ Ich hab das Schreiben 4x bekommen für eine Finanzierung :lol:
Ich habe ein ähnlich lautendes Schreiben jetzt auch von der Bank fürs Immobiliendarlehen bekommen...läuft also auch...schön...
Kommt vielleicht ein bisserl spät: Man kann unter Umständen auch für Verträge die Älter als 10 Jahre sind Geld zurückbekommen, wenn die Zahlung für die Kreditgebühren noch in die 10 Jahre fällt. Z.B. Vertrag aus 2003, Laufzeit bis 2006, Gebühren wurden anteilig gezahlt ( jeden Monat) . Dann kann man den noch nicht verjährten Anteil ab 12/2004 zurück verlangen. Haken ist die Beweisbarkeit wie genau die Aufteilung war. Aber der BGH hat hierzu Kriterien festgelegt, wenn z.B. die Kreditgebühr nicht im Kreditbetrag eingerechnet war sondern am Ende vor der Gesamtkreditsumme dazugerechnet wurde. Zeitlich wird's jetzt halt schon sehr knapp. Entscheidend ist auch nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sondern wirklich der Zeitpunkt der Zahlung der Gebühren!
Tach Leute, hab auf den vorderen Seiten zwar was dazu gefunden, konnte jetzt aber nicht genau rauslesen, ob das nun als Bearbeitungsgebühr gilt, oder nicht. Habe einen Finanzierungsvertrag vom Januar 2014 in dem auch Kredikosten ausgewiesen sind. Kann ich die nun auch einfordern oder haben die die Gebühr da schon weggelassen? :huh:
Das kommt drauf an... Wenn keine Bearbeitungsgebühren ausgewiesen sind sondern nur die reinen Kosten (Zinsen) dann nein.